Die Basler Regierung hat die Vorlage zur Fusion der öffentlichen Zahnkliniken und der universitären Zahnmedizin zu einem neuen Zahnmedizin-Zentrum ans Kantonsparlament weitergeleitet. Nachgebessert hat sie nach der Vernehmlassung die vorgesehene Pensionskassenregelung.
Die nun beantragte Pensionskassenregelung sehe für den Leistungsplan der Mitarbeitenden des neuen Zentrums die gleichen gesetzlichen Bedingungen vor wie für das Staatspersonal, teilte die Regierung am Dienstag mit. Sie reagiert damit auf Bedenken zu den Anstellungsbedingungen, die in der Vernehmlassung geäussert worden waren.
An den Grossen Rat geht nun der Entwurf für ein «Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG)». Wie mit der Vernehmlassungsvorlage vom April angekündigt, will die Regierung die öffentlichen Zahnkliniken aus der Verwaltung ausgliedern und mit der Zahnmedizin der Universität Basel zusammenlegen.
Entstehen soll so eine öffentlich-rechtliche Anstalt analog zur schon erfolgten Ausgliederung der staatlichen Spitäler. Das neue Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB) bliebe damit im Eigentum des Kantons Basel-Stadt mit einem gesetzlichen Auftrag in der sozialen Zahnmedizin, heisst es in der Mitteilung.
Die Führung läge bei einem Verwaltungsrat und einer Geschäftsleitung. Diese hätte die Eigentümerstrategie des Kantons sowie die Leistungsvereinbarungen von Kanton und Universität umzusetzen. Die Gründung des UZB ist für Anfang 2015 vorgesehen. Bis 2018 soll zudem ein Neubau auf einem Campus im Rosental-Areal entstehen.