Fusionsverfahren beider Basel kann im Herbst vors Volk kommen

In den beiden Basel kann das Volk im Herbst über die Einleitung eines Fusionsverfahrens der zwei Kantone abstimmen: Das baselstädtische Kantonsparlament hat am Mittwoch einen Gegenvorschlag zur Fusionsinitiative beschlossen. Diese dürfte so zurückgezogen werden.

In den beiden Basel kann das Volk im Herbst über die Einleitung eines Fusionsverfahrens der zwei Kantone abstimmen: Das baselstädtische Kantonsparlament hat am Mittwoch einen Gegenvorschlag zur Fusionsinitiative beschlossen. Diese dürfte so zurückgezogen werden.

Der Grossen Rat Basel-Stadt beschloss den Gegenvorschlag in zweiter Lesung mit 63 zu 15 Stimmen. Schon am 14. Mai hatte er in erster Lesung die Initiative und den Gegenvorschlag der vorbereitenden Kommissionen beider Basel unterstützt, den Schlussentscheid aber vertagt. Das Baselbieter Parlament hatte dem Gegenvorschlag am 12. Juni in zweiter Lesung zugestimmt.

Von der Initiative weicht der Gegenvorschlag bei der Zusammensetzung und Grösse des Verfassungsrats ab, dies zugunsten von Baselland und kleinerer Parteien: Gemäss Gegenvorschlag umfasst der Verfassungsrat 125 (Initiative: 120) Mitglieder, wovon entsprechend der Bevölkerungszahl Baselland 75 und Basel-Stadt 50 Mitglieder stellen.

Der Gegenvorschlag wie auch die Initiative fordern die Einleitung eines Fusionsverfahrens mit Wahl des Verfassungsrats – die Fusion selbst wäre damit noch nicht beschlossen.

Die Initianten hatten angekündigt, ihr Volksbegehren bei einem Ja zum Gegenvorschlag in beiden Parlamenten zurückzuziehen. Eine Volksabstimmung in den beiden Kantonen, die zeitgleich stattfinden müsste, könnte am 28. September erfolgen – dieser Termin ist noch nicht formell beschlossen.

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