Die Kantone bleiben hart gegenüber den Sportveranstaltern. Fussball- und Eishockeyspiele dürfen künftig nur mit Bewilligung stattfinden. Damit können die Behörden die Spiele an Auflagen knüpfen, um die Gewalt in und um die Stadien einzudämmen.
Eine entsprechende Vorlage hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) an ihrer Plenarversammlung am Donnerstagvormittag einstimmig verabschiedet. Das revidierte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen geht nun zur Ratifikation an die Kantone.
Mit diesem sollen die Klubs stärker in die Verantwortung genommen werden. Die geplanten Musterbewilligungen sehen zwar vor, dass eine Bewilligung über einen längeren Zeitraum erteilt werden kann. Die Behörden wollen sich aber die Möglichkeit offenlassen, auf veränderte Umstände zu reagieren. Darum werden Bewilligungen grundsätzlich von Spiel zu Spiel erteilt.
Die Kantone sind mit dieser Lösung nicht auf die Forderungen der Swiss Football League (SFL) eingegangen. Diese hatte in der Vernehmlassung verlangt, dass nur Risikospiele bewilligt werden müssen. Auch hatte sich die SFL gewünscht, dass die Bewilligung für eine ganze Saison oder zumindest für eine Meisterschaftsphase erteilt wird. Gemäss SFL ist sonst die Meisterschaft in Gefahr.
Laut dem St. Galler Polizeidirektor Nino Cozzio hat sich dieses „Schreckgespenst“ in St. Gallen aber nicht bewahrheitet. Dort gilt seit November 2010 eine Bewilligungspflicht für Fussballspiele in der AFG-Arena.
Spielabsagen nicht das Ziel
Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD, ergänzt: „Es ist nicht die Idee, Spiele zu verbieten, sondern einen geregelten Spielbetrieb zu gewährleisten.“ Die Auflagen an die Klubs müssten immer verhältnismässig sein.
Je nach Risikograd der Spiele werden die Bewilligungen aber an unterschiedliche Auflagen geknüpft. Die Kantone würden sich weiterhin mit den Klubs an einen Tisch setzen. „Das letzte Wort hat aber die Behörde“, sagte die St. Galler Regierungsrätin und Ständerätin Karin Keller-Sutter, Präsidentin der KKJPD.
Verschärfung auch für Fans
Mit der Revision werden auch die Fans härter angepackt. Das Rayonverbot wird neu für eine Dauer von bis zu drei Jahren verfügt. Auch die Meldeauflagen werden strenger. „Wird eine Meldeauflage verletzt, muss das grosse Folgen haben“, sagte der Berner Polizeidirektor Hans-Jürg Käser.
Bei den Leibes-Durchsuchungen gibt es kein grundlegend neues Regime. „Bei einem Stadion mit 30’000 Zuschauern können wir nicht jeden ausziehen und untersuchen“, sagte Schneeberger. Das Konkordat schafft in dem Bereich aber eine klare Rechtsgrundlage.