Fust darf seine Kaffeekapseln wieder verkaufen

Die Coop-Tochter Fust darf ihre mit Nespresso-Maschinen kompatiblen Kaffeekapseln wieder verkaufen. Das Handelsgericht in Lausanne hat am Montag das superprovisorisch erlassene Verkaufsverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie Fust mitteilte.

Fust darf wieder Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen verkaufen (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Coop-Tochter Fust darf ihre mit Nespresso-Maschinen kompatiblen Kaffeekapseln wieder verkaufen. Das Handelsgericht in Lausanne hat am Montag das superprovisorisch erlassene Verkaufsverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie Fust mitteilte.

Fust hatte die Kapseln Anfang Juni lanciert, musste diese aber bereits nach zwei Tagen aus den Regalen nehmen. Gegen Migros, die zeitgleich ein anderes, aber ebenfalls kompatibles Angebot lancierte, wurden hingegen keine juristischen Massnahmen eingeleitet.

Die Nespresso-Kapseln sind Gegenstand zahlreicher juristischer Auseinandersetzungen. Nestlé sieht Markenrechte und Patente verletzt. Zurzeit dürfen Fust, Migros und Denner aber Nespresso-kompatible Kapseln verkaufen.

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