Gang zum Friedensrichter brachte keine Einigung im Sika-Streit

Der Streit zwischen dem Sika-Verwaltungsrat und den Erben wird zu einem Fall für das Zuger Kantonsgericht. Vor der ersten Instanz, dem Friedensrichteramt in Baar, konnte keine Einigung erzielt werden.

Das Zuger Kantons- und Strafgericht (Archiv) (Bild: sda)

Der Streit zwischen dem Sika-Verwaltungsrat und den Erben wird zu einem Fall für das Zuger Kantonsgericht. Vor der ersten Instanz, dem Friedensrichteramt in Baar, konnte keine Einigung erzielt werden.

Die Verhandlung habe erwartungsgemäss keine Einigung in der Frage der Stimmrechtsbeschränkung der Schenkler-Winkler Holding (SWH) gebracht, teilte die SWH am Dienstag mit. Den Erben stehe nun der Weg ans Kantonsgericht in Zug offen, wo sie in den nächsten Tagen Klage einreichen werden.

Sika bestätigt den Ausgang der Verhandlungen. Gemäss Sika-Sprecher Dominik Slappnig haben beide Parteien ihre Positionen dargestellt, ohne jedoch darüber zu diskutieren. Es habe auch keinen Einigungsvorschlag des Friedensrichters gegeben.

Die Erben wollen beim Kantonsgericht alle Resultate der Generalversammlung vom 14. April anfechten, die ohne ihre volle Stimmkraft zustande kamen. Nach dem Kantonsgericht kann der Fall ans Handelsgericht weitergezogen werden.

Die Erbenfamilie Burkard hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Milliarden Franken an die französische Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen.

Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er zu einem juristischen Kniff griff. Er beschränkte die Stimmrechte der SWH gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden auf 2,6 Prozent.

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