Gasthaus «Schönau» in Wohlen AG wird keine Asylunterkunft

Der Kanton Aargau kann das Gasthaus «Schönau» in Wohlen nun doch nicht als Asylunterkunft nutzen. Der Eigentümer verkauft die Liegenschaft an einen Privaten und vermietet diese nicht wie geplant für die Dauer von fünf Jahren an den Kanton.

Der Kanton Aargau kann das Gasthaus «Schönau» in Wohlen nun doch nicht als Asylunterkunft nutzen. Der Eigentümer verkauft die Liegenschaft an einen Privaten und vermietet diese nicht wie geplant für die Dauer von fünf Jahren an den Kanton.

Der Mietvertrag war reif zur Unterschrift auf dem Tisch gelegen. Der Kanton hatte am Montag mitgeteilt, im Gasthaus «Schönau» würden bis zu 90 alleinreisende Asylsuchende einquartiert.

Dafür solle im kommenden Jahr eine Barackensiedlung in Wohlen geschlossen werden, in der 50 Personen leben. Der Kanton habe sich mit dem Gemeinderat von Wohlen auf ein entsprechendes Vorgehen geeinigt.

Der Liegenschaftseigentümer sagte nun aber dem «Wohler Anzeiger», er sei mit einer der beiden am Kauf interessierten Parteien einig geworden. Er habe daher verkauft. Der neue Besitzer wolle den Hotel- und Gastrobetrieb weiterführen. Es werde ein Pächter gesucht. Auch die «Aargauer Zeitung» berichtete am Freitag über den Verkauf.

Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) bedauert nach eigenen Angaben den Entscheid des Eigentümers. Die Mietung des Gasthauses hätte eine befristete Lösung für die Unterbringung von Asylsuchenden erlaubt.

Der Kanton führt in Wohlen derzeit drei Asylunterkünfte, in denen insgesamt 77 Personen leben. Die Freiämter Metropole betreut weitere 21 Personen. Es handelt sich um vorläufig aufgenommene Asylsuchende. Wohlen müssten gemäss des kantonalen Verteilschlüssels 50 Asylsuchende selbst unterbringen.

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