Gebergemeinden bleiben vor Baselbieter Kantonsgericht erfolglos

Fünf Baselbieter Gemeinden, die nach unerwartet hohen Zahlungen in den kantonalen Finanzausgleich im Jahr 2010 ans Kantonsgericht gelangten, erhalten kein Geld zurück: Das Gericht hat am Mittwoch eine Beschwerde der fünf Gemeinden abgewiesen.

Fünf Baselbieter Gemeinden, die nach unerwartet hohen Zahlungen in den kantonalen Finanzausgleich im Jahr 2010 ans Kantonsgericht gelangten, erhalten kein Geld zurück: Das Gericht hat am Mittwoch eine Beschwerde der fünf Gemeinden abgewiesen.

Die fünf Mitglieder des Gerichts äusserten zwar Verständnis für das Erschrecken der fünf Gemeinden ob der hohen Beträge, die nach erfolgter Revision des Finanzausgleichs plötzlich zu zahlen waren. Doch befanden sie einstimmig, dass weder die Gemeindeautonomie noch die Rechtssicherheit oder die Verhältnismässigkeit verletzt waren.

Nach der Totalrevision des Finanzausgleichs war dieser 2010 erstmals nach neuer Regelung erfolgt. Einzelne Gebergemeinden mussten dabei unerwartet hohe 19,9 Prozent ihrer Steuerkraft abliefern. Der Landrat setzte darum schon im Jahr danach eine Obergrenze von 17 Prozent. Betreffend 2010 hatten indes Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen und Oberwil Beschwerde eingereicht.

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