Gebühren für Radio und Fernsehen bleiben unverändert

Die Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bleiben in den kommenden Jahren unverändert. Dies hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Private Haushalte müssen damit weiterhin 462 Franken pro Jahr bezahlen.

Die Gebühren für private Haushalte bleiben unverändert (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bleiben in den kommenden Jahren unverändert. Dies hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Private Haushalte müssen damit weiterhin 462 Franken pro Jahr bezahlen.

Der Bundesrat überprüft in der Regel alle vier Jahre, ob die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren noch angemessen ist. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte 2007. Eine weitere hält der Bundesrat derzeit nicht für nötig. Die Gebühren sollen auf dem heutigen Niveau bleiben, bis das neue Abgabesystem gilt – voraussichtlich bis 2018.

Für die Jahre 2015 bis 2018 erwartet der Bundesrat durchschnittlich 11 Millionen Franken mehr Gebühreneinnahmen pro Jahr, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt. Grund ist die steigende Anzahl zahlender Haushalte. Hinzu kommen Gebührenüberschüsse aus früheren Jahren.

Damit sollten bis zur Einführung des neuen Abgabesystems auch zusätzliche Aufgaben finanziert werden können, die sich aus der beschlossenen Gesetzesrevision ergäben, heisst es in der Mitteilung. Das Parlament hatte die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes in der Herbstsession unter Dach und Fach gebracht.

Tiefere Gebühren ab 2019

Diese sieht vor, dass alle Haushalte Gebühren zahlen müssen – unabhängig davon, ob sie über einen Radio- oder Fernsehapparat verfügen. Auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500’000 Franken werden zur Kasse gebeten. Damit wollen der Bundesrat und das Parlament der Tatsache Rechnung tragen, dass Radio- und TV-Programme heute auch über Computer oder Smartphones konsumiert werden können.

Das neue Abgabesystem würde zu einer spürbaren Senkung der Radio- und Fernsehgebühren für private Haushalte führen, hält das UVEK fest. Gegen das Gesetz wurde allerdings das Referendum ergriffen. Der Gewerbeverband und der Verein stopBillag haben bis am 15. Januar Zeit, 50’000 Unterschriften zu sammeln.

Mit den Empfangsgebühren wird die Erfüllung des SRG-Leistungsauftrags finanziert. Die privaten Veranstalter erhalten ebenfalls einen Gebührenanteil.

Nächster Artikel