Gegen Mörgelis Ex-Chef Condrau kann ermittelt werden

Die Staatsanwaltschaft darf gegen den ehemaligen Chef von Christoph Mörgeli, Flurin Condrau, ermitteln. Das Obergericht hat die nötige Ermächtigung erteilt. Obergerichts-Sprecherin Andrea Schmidheiny bestätigte eine entsprechende Meldung der «NZZ am Sonntag».

Flurin Condrau - ob es zu einem Verfahren kommt, ist unklar (Bild: sda)

Die Staatsanwaltschaft darf gegen den ehemaligen Chef von Christoph Mörgeli, Flurin Condrau, ermitteln. Das Obergericht hat die nötige Ermächtigung erteilt. Obergerichts-Sprecherin Andrea Schmidheiny bestätigte eine entsprechende Meldung der «NZZ am Sonntag».

Im Zug der Abklärungen rund um die Kritik an Christoph Mörgeli und dessen Entlassung als Kurator des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich (MHIZ) – kurz «Affäre Mörgeli» – wollte die Staatsanwaltschaft auch gegen MHIZ-Direktor Flurin Condrau ermitteln.

Weil dieser Kantonsangestellter ist, musste die Staatsanwaltschaft dem Obergericht eine Ermächtigung zur Strafuntersuchung beantragen. Diese hat sie nun erhalten.

Der Staatsanwaltschaft steht es laut Schmidheiny nun frei, ein Strafverfahren an Hand zu nehmen oder eine so genannte Nichtanhandnahme zu verfügen. Die Ermächtigung werde in der Regel erteilt, «wenn nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass eine strafbare Handlung vorliegt».

Zum Inhalt des Ermächtigungsentscheides äusserte sich die Obergerichtssprecherin nicht. Condrau kann den Beschluss beim Bundesgericht anfechten.

Mörgeli hatte Condrau wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Unter anderem geht es um eine Besprechung mit Aussenstehenden. «Die näheren Umstände dieser Besprechung sind daher abzuklären», zitiert die «NZZ am Sonntag» aus dem Obergerichtsbeschluss.

Damit ist die juristische Aufarbeitung der «Affäre Mörgeli» wieder einen Schritt vorangekommen. Vergangene Woche hatte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass aufgrund der Untersuchungsergebnisse gegen die ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin des MHIZ, Iris Ritzmann, Anklage erhoben werde. Weitere Verfahren gegen Ritzmanns Ehemann Eberhard Wolff sowie gegen beide Eheleute wurden eingestellt.

Untersuchung gegen Riklin vor Abschluss

Noch am Laufen ist die Untersuchung gegen die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin, wie der stellvertretende Sprecher der zuständigen Berner Staatsanwaltschaft, Markus Scholl, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Die Ermittlungen würden «in nächster Zeit abgeschlossen» – mit Anklageerhebung oder Einstellungsverfügung. Auch hier geht es um Amtsgeheimnisverletzung.

Auch gegen Mörgeli selbst wird wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, er habe Informationen aus dem so genannten Jütte-Bericht über die Objektsammlung im Medizinhistorischen Museum veröffentlicht.

Zwei Strafanzeigen zur Folge hatte schliesslich die Veröffentlichung des noch nicht freigegebenen Berichts der Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrats zu den Vorgängen rund um das MHIZ und Mörgeli durch die «Sonntags-Zeitung» am Pfingsten. Wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen wird gegen die Zeitung ermittelt, und wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Unbekannt.

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