Gegenvorschlag der Regierung zur Wohneigentumsförderungsinitiative

Die Baselbieter Regierung will der Initiative zur Wohneigentumsförderung eines Komitees um alt Nationalrat Hans Rudolf Gysin einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Die Initiative selbst lehnt sie dagegen ab, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die Baselbieter Regierung will der Initiative zur Wohneigentumsförderung eines Komitees um alt Nationalrat Hans Rudolf Gysin einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Die Initiative selbst lehnt sie dagegen ab, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die Initiative zur „Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus“ war im August 2012 mit über 2400 Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt die Gleichstellung der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum und gemeinnützigem Wohnungsbau, Förderanreize – so zur Bildung gebundener Sparrücklagen – und den Einbezug von Energiesparen, Raumplanung und altersgerechtem Wohnen.

Gewisse Inhalte der formulierten Verfassungsinitiative sollen auch im ebenfalls formulierten Gegenvorschlag aufgenommen werden, heisst es nun in der Regierungsmitteilung. Verzichten wolle die Regierung aber auf jene Passagen, die zu einem finanziellen Mehraufwand des Kantons führen könnten.

Gegen Ausweitung der Kosten

So ist die Regierung gegen mehr Objekthilfe, wie sie die Initiative bei den Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen im Privatbereich brächte. Diese stände im Gegensatz zum Ziel der Wohbaupolitik, der Unterstützung von Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen. Zudem würde es die Finanzverpflichtungen des Kantons ausweiten.

Die „Gefahr einer Kostenexplosion“, die mit den begrenzten Mitteln des Wohnbauförderungsfonds nicht aufzufangen wäre, sieht die Regierung bei der verlangten Förderung energetischer Sanierungen. Dies sei mit Blick auf die hängige Sanierung des Staatshaushalts „alles andere als wünschenswert“.

Dagegen anerkennt die Regierung das Ziel, die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum und gemeinnützigem Wohnungsbau gleichberechtigt in der Verfassung zu verankern. Grundsätzlich offen ist sie auch dafür, die Anliegen des verdichteten Bauens und des Baus hindernisfreier Alterswohnungen aufzugreifen.

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