Gegenvorschlag zu CVP-Initiative nimmt Form an

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe einen direkten Gegenentwurf zur Seite stellen, der auf die problematische Ehe-Definition des Initiativtextes verzichtet.

Ehe von Frau und Mann: Für CVP ein Ideal, das in Verfassung soll. (Bild: sda)

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe einen direkten Gegenentwurf zur Seite stellen, der auf die problematische Ehe-Definition des Initiativtextes verzichtet.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe einen direkten Gegenentwurf zur Seite stellen. Sie hat sich für einen Text entschieden, schickt aber verschiedene Varianten in die Konsultation. 

Ziel der Volksinitiative mit dem Titel «Heiratsstrafe abschaffen – für eine Familienpolitik für alle» ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren. Der Initiativtext enthält aber auch eine Definition der Ehe als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Würde die Initiative angenommen, wäre diese Definition künftig in der Verfassung verankert. Gegner sehen darin eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare und einen Widerspruch zum Partnerschaftsgesetz.

Keine Definition der Ehe

Die Nationalratskommission möchte deshalb dem Volk einen direkten Gegenentwurf vorlegen, der auf die Definition der Ehe verzichtet, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ausserdem soll die Individualbesteuerungssystem nicht zum vornherein ausgeschlossen werden.

Der Text, dem die Mehrheit der Kommission zugestimmt hat, hält fest, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen im Bereich der Steuern und Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden darf. Neben diesem Vorschlag stehen zwei weitere Formulierungen zur Diskussion, die von Kommissionsminderheiten bevorzugt werden.

Keine Form benachteiligen

Die eine Minderheit möchte neben der Ehe im Text andere gesetzlich geregelte Formen der Verbindung erwähnen. Die andere plädiert für die Formulierung, dass keine Form der Verbindung gegenüber einer anderen benachteiligt werden darf.

Die verschiedenen Varianten werden nun den Kantonen, den Parteien sowie den Schwulen- und Lesbenorganisationen zur Konsultation unterbreitet. Über die Ergebnisse will die Kommission im vierten Quartal beraten. Damit könnte der Nationalrat sich in der Wintersession mit dem Gegenvorschlag befassen.

Bundesrat unterstützt Initiative

Die Kommission nimmt sich viel Zeit für die Initiative. Im Februar hatte sie die Verwaltung beauftragt, Vor- und Nachteile von Initiative und verschiedenen Varianten von Gegenvorschlägen darzulegen und die finanziellen Auswirkungen zu klären.

Der Bundesrat empfiehlt die CVP-Initiative zur Annahme. Seinen eigenen Vorschlag zur Beseitigung der Heiratsstrafe hatte er wegen kontroverser Reaktionen in der Vernehmlassung auf Eis gelegt. Er will aber weiterhin die Mehrbelastung von Ehepaaren beseitigen. Viele Kantone haben ihre Steuergesetzgebung inzwischen angepasst.

Kein Problem mit Ehebegriff

Dass bei einem Ja zur Initiative der traditionelle Ehebegriff in der Bundesverfassung verankert würde, hält der Bundesrat für unproblematisch. Nach geltendem Rechtsverständnis sei die Ehe eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, nicht von gleichgeschlechtlichen Paaren, argumentiert er.

Für die steuerpolitischen Anliegen der CVP-Initiative wäre es zwar nicht zwingend gewesen, die Ehe in der Verfassung zu definieren, räumte der Bundesrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss ein. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entspreche jedoch dem heutigen Rechtsverständnis der Ehe. Gemäss Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichts garantiere das Recht auf Ehe die Verbindung zwischen Mann und Frau.

Auch eingetragene Partnerschaften

Im Übrigen betont der Bundesrat, dass der neue Verfassungsartikel nicht zu einer Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in eingetragenen Partnerschaften führen würde. Diese seien bereits heute sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch im Steuerrecht der Ehe gleich gestellt. Der neue Verfassungsartikel würde daran nichts ändern. Die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung würden auch für eingetragene Partnerschaften gelten.

Nach Schätzung des Bundes würde die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer je nach Umsetzung zu Mindereinnahmen von 1 bis 2,3 Milliarden Franken pro Jahr führen, wovon 17 Prozent auf die Kantone entfielen.

Nächster Artikel