Die Baselbieter Regierung will der Initiative „Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen“ einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Das Finanzhaushaltsgesetz soll so geändert werden, dass für Schloss Wildenstein die Übergabe an eine Stiftung möglich wird. Für Schloss Bottmingen gibt es noch keine Lösung.
Die von über 5400 Personen unterzeichnete unformulierte Initiative fordert, dass der Kanton die Kulturgüter Schloss Wildenstein und Schloss Bottmingen dauerhaft erhält und deren öffentlche Zugänglichkeit garantiert. Die Regierung will dem nun einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberstellen, wie sie am Dienstag mitteilte.
Dabei verweist sie darauf, dass sich für Schloss Wildenstein die Übergabe an eine von der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) alimentierte Stiftung abzeichne, wie dies die Baudirektion schon früher hatte verlauten lassen. Der Landrat hatte dazu – bei der Beratung des Sparpakets für den Staatshaushalt im März – die Umwidmung der Schlösser vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen beschlossen.
Allerdings will die BLKB im Rahmen ihres 150-Jahre-Jubiläums zwar Geld in eine Stiftung einschiessen, sich dabei aber auf das Schloss konzentrieren. Daher will die Regierung nun das dazugehörige Hofgut abparzellieren. Um Schloss und Hofgut getrennt abgeben zu können, muss zudem der Landratsbeschluss angepasst werden. Für den Kauf des Hofguts interessiert sich die Basler Christoph Merian Stiftung (CMS).
Mit solchen Lösungen könne die Staatskasse jährlich um ungefähr 700’000 Franken entlastet werden, heisst es in der Mitteilung. Im Falle Bottmingens seien allerdings „die Verhandlungen noch nicht so weit fortgeschritten“. Die Regierung beantragt, die Initiative den Stimmberechtigten mit einer Nein-Empfehlung vorzulegen.