Gegner des Nachrichtendienstgesetzes pochen auf Grundrechte

Das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» warnt vor der totalen Überwachung und dem gläsernen Bürger. Am Montag hat es die Kampagne gegen das neue Nachrichtendienstgesetz gestartet, über das am 25. September abgestimmt wird.

Das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» bei der Einreichung der Unterschriften gegen das neue Nachrichtendienstgesetz. (Archiv) (Bild: sda)

Das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» warnt vor der totalen Überwachung und dem gläsernen Bürger. Am Montag hat es die Kampagne gegen das neue Nachrichtendienstgesetz gestartet, über das am 25. September abgestimmt wird.

Mit dem neuen Gesetz dürfte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen. Die Gegnerinnen und Gegner sprechen von «massiven Eingriffen in die Privatsphäre». Das Gesetz öffne der Willkür Tür und Tor, sagte JUSO-Präsidentin Tamara Funiciello vor den Medien in Bern.

Gerade jetzt

Dass der Abstimmungskampf nach den Terroranschlägen in Europa nicht einfach wird, sind sich die Gegner bewusst. Gerade jetzt sei diese Diskussion aber wichtig, argumentieren sie. Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) erinnerte daran, dass sämtliche an den Anschlägen Beteiligte polizeilich oder nachrichtendienstlich bekannt gewesen seien.

Trotzdem hätten die Anschläge nicht verhindert werden können. «Sie finden die Nadel im Heuhaufen nicht besser, wenn Sie den Heuhaufen grösser machen», sagte Glättli mit Blick auf die geplante Ausweitung der Überwachung.

Kontrolle als Illusion

Die Kompetenzen, die der Nachrichtendienst mit dem neuen Gesetz erhielte, gingen «extrem weit», sagte Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch. Es wäre eine Illusion zu meinen, dass die Geheimdiensttätigkeit durch eine richterliche oder parlamentarische Kontrolle zu begrenzen sei.

Der Nachrichtendienst, der auf Basis blosser Vermutungen operiere, könne gegenüber dem Richter nämlich jeden zum mutmasslichen Terroristen emporstilisieren. Der Richter werde sich dann der Überwachung nicht verschliessen. Dem NDB das ganze Arsenal zur Überwachung zur Verfügung zu stellen, sei nicht zu verantworten. Die Schweiz verfüge über genügend rechtliche Mittel, um terroristische Aktivitäten oder organisierte Kriminalität zu verfolgen.

Abschaffung der Neutralität

Aus Sicht Glättlis gebietet auch die Neutralität ein Nein zum neuen Gesetz. In der bisherigen Diskussion sei wenig beachtet worden, dass das neue Gesetz die Zusammenarbeit des NDB mit ausländischen Diensten offiziell regle, stellte er fest.

Die Zusammenarbeit des NDB mit «befreundeten» Diensten würde weiter zunehmen. Das käme einer schrittweisen Abschaffung der Neutralität gleich. Der NDB könnte auch Computer im Ausland hacken, was unter Umständen als kriegerische Handlung verstanden werden könne.

Gefährliche Staatstrojaner

Simon Gantenbein von der Digitalen Gesellschaft warnte generell vor Staatstrojanern, mit welchen der NDB Computer aus der Ferne durchsuchen und manipulieren könnte. Trojaner nutzten Sicherheitslücken, und für diese gebe es einen Schwarzmarkt, erklärte er.

Durch den Kauf von Trojanern unterstütze der Staat diesen und fördere damit das organisierte Verbrechen. Zudem liessen sich Trojaner nur bedingt kontrollieren. Die Macht über die Funktion und den Umfang liege beim Programmierer, die Behörden kauften die Katze im Sack.

Massenüberwachung im Netz

Ein Dorn im Auge ist dem «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» auch die Kabelaufklärung. Damit würde dem NDB erlaubt, Daten aus der Inernetkommunikation auszuwerten. Dass das Gesetz nur das Erfassen grenzüberschreitender Signale erlaubt, bezeichnete Gantenbein als «Augenwischerei».

Auch die inländische Kommunikation gehe oft übers Ausland. Damit würden alle überwacht, denn die Überwachung beginne bereits mit dem Erfassen und automatisierten Auswerten von Informationen. «Diese Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung verletzt unsere Grundrechte eklatant», sagte Gantenbein.

Folgen der Angst

Nina Scheu von der Mediengewerkschaft Syndicom wies auf mögliche Folgen für die Medienfreiheit hin. Wenn der Staat alles mithöre und mitlese, gebe es auf die Dauer keine freien Medien mehr, gab sie zu bedenken. Durch die Überwachung würde der Quellenschutz ausgehöhlt. Wenn Informanten nicht mehr sicher vor Überwachung mit Journalistinnen kommunizieren könnten, blieben sie stumm.

Das Bündnis gegen den Schnüffelstaat befürchtet allgemein einen «chilling effect»: Die Tendenz, dass Informations- und Kommunikationskanäle im Internet aus Angst vor Überwachung nur noch eingeschränkt genutzt werden. Auch darin liege eine Verletzung der Grundrechte.

SP-Nationalrat Carlo Sommaruga (GE) erinnerte an den Fichenskandal und rief dazu auf, aus der Geschichte zu lernen. Die Mentalität habe sich seither nicht verändert. Was sich verändert habe, seien die technischen Möglichkeiten. Die Enthüllungen von Edward Snowden hätten gezeigt, was Massenüberwachung mit diesen Möglichkeiten bedeute.

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