Die Schweiz läuft Gefahr, von Akteuren im Rohstoffhandel als Plattform zur Geldwäscherei benutzt zu werden. Das steht in einem Bericht, den der Bundesrat am Freitag zur Kenntnis genommen hat. Risiken ortet dieser auch im Immobilienmarkt.
Der Bericht ist der erste der Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT), die der Bundesrat Ende 2013 eingesetzt hat.
Aus Sicht der Gruppe verfügt die Schweiz zwar über wirksame Mittel zur Bekämpfung der Geldwäscherei, insbesondere im Finanzsektor. Von Finanzkriminalität verschont wird sie deshalb aber nicht: Die Schweiz sei für das Waschen von Erträgen aus Straftaten nach wie vor attraktiv, hiesst es im Bericht.
Verschleierung durch Holding-Strukturen
Besonders anfällig für Geldwäscherei ist der Rohstoffhandel. Die Verbrechensmuster seien sehr komplex, schreibt die KGGT. Hauptsächlich gehe es um Gelder aus Korruptionshandlungen in den Förderländern. Die systematische Verwendung von Rechtsstrukturen wie Domizilgesellschaften und Dienstleistungsverträgen ermögliche die Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten, der inkriminierten Vermögenswerte sowie der verschiedenen getätigten Zahlungen.
Dies mache eine Aufklärung wenig wahrscheinlich. Zur Minderung der Risiken empfiehlt die KGGT Transparenz-Regeln. Eine erste Verbesserung bringt aus ihrer Sicht das Finanzmarktinfrastrukturgesetz, welches das Parlament in der Sommersession verabschiedet hat.
Noch nicht beschlossen sind dagegen die Massnahmen, die der Bundesrat im Rahmen einer Aktienrechtsrevision vorschlägt. Die in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen müssten damit ihre Zahlungen an staatliche Stellen offenlegen. Der Bundesrat würde ausserdem ermächtigt, die Bestimmungen im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf Rohstoffhandelsunternehmen auszudehnen. Die Vorschläge stiessen auf Kritik.
Dubiose Immobiliengesellschaften
Attraktiv für Geldwäscher ist laut dem Bericht auch der Immobilienhandel. Vortaten zur Geldwäscherei – Betrug, Veruntreuung, Korruption oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation – würden häufig im Ausland begangen, schreibt die KGGT.
Bei Immobiliengeschäften zum Zweck der Geldwäscherei würden oft Gesellschaften eingesetzt, deutlich öfter als bei regulären Immobilientransaktionen. In einigen Fällen würden die Gesellschaften eigens für den Erwerb einer Liegenschaft gegründet. Hinweise auf Geldwäschereihandlungen stellten auch exorbitante Kaufpreise oder überdimensionierte Um- oder Ausbaupläne dar.
Die KGGT kommt indes zum Schluss, dass der Immobilienmarkt von Geldwäscherei nicht stärker betroffen ist als andere Sektoren wie etwa der Handel mit Luxusgütern. Die im revidierten Geldwäschereigesetz verankerte Bestimmung, wonach bei Bargeld-Geschäften über 100’000 Franken Sorgfaltspflichten für den Händler gelten, reduziere das Risiko.
Nationales Grundbuch rasch einführen
Um die Risiken weiter zu senken, empfiehlt die KGGT, das geplante nationale Grundbuch rasch einzuführen. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu vor rund einem Jahr vorgelegt. Ermöglicht würde damit eine landesweite Suche nach Grundstücken.
Die KGGT empfiehlt jedoch, dass im nationalen Grundbuch nicht nur die AHV-Versichertennummern der Immobilieneigentümer erfasst werden, sondern auch Namen und Firmenbezeichnungen.
Zu den weiteren Empfehlungen der KGGT gehören strengere Regeln für Zolllager, wie der Bundesrat sie angekündigt hat: Die Lagerung von Exportwaren soll zeitlich beschränkt und die Inventarpflicht erweitert werden. Um das Risiko des Missbrauchs von Stiftungen zu verringern, soll die Eidgenössische Stiftungsaufsicht gestärkt und mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden.
Mehr Verdachtsmeldungen und Verurteilungen
Im Finanzsektor ist das revidierte Geldwäschereigesetz aus Sicht der KGGT eine angemessene Antwort auf die Risiken. Verdachtsmeldungen und Verurteilungen hätten in den vergangenen Jahren zugenommen, heisst es im Bericht. Das zeige, dass die Finanzintermediäre wachsamer geworden seien. Am stärksten gefährdet sind die Universalbanken.
Im Bereich der Terrorismusfinanzierung besteht in der Schweiz laut dem Bericht ein begrenztes Risiko. Erhöhen könnte sich dieses, wenn alternative Verfahren des Geldtransfers wie das Hawala-System oder Bargeldtransporte systematischer genutzt würden.
Die KGGT hat die Aufgabe, die Geldwäscherei-Bekämpfung zu koordinieren, die Risiken zu beurteilen und Massnahmen vorzuschlagen. Geleitet wird sie vom stellvertretenden Staatssekretär für internationale Finanzfragen.