Gemeinde Laax kann Asylbewerberunterkunft nicht verhindern

Der Kanton Graubünden hat im Streit mit der Gemeinde Laax um ein geplantes Asylzentrum einen grossen Erfolg erzielt: Das Bundesgericht wies Laax an, die Umnutzung des Hotels «Rustico» im Dorf nicht weiter zu blockieren.

Das Hotel «Rustico» in Laax soll Asylbewerber beherbergen (Bild: sda)

Der Kanton Graubünden hat im Streit mit der Gemeinde Laax um ein geplantes Asylzentrum einen grossen Erfolg erzielt: Das Bundesgericht wies Laax an, die Umnutzung des Hotels «Rustico» im Dorf nicht weiter zu blockieren.

Konkret hob das Bundesgericht gemäss dem am Freitag publizierten Entscheid eine kommunale Planungszone in Laax auf. Somit muss der Ferienort das Baubewilligungsverfahren für die Umnutzung des Hotels Rustico in eine Asylunterkunft für 100 Personen weiterführen.

Der zwischen der Hotelbesitzerin und dem Kanton vereinbarte Mietbeginn war der 1. Juli 2013. Im Januar davor teilten die Vertreter des kantonalen Amts für Migration und Zivilrecht dem Gemeindevorstand von Laax ihr Vorhaben mit. Dieser liess den Kanton wissen, dass die Umnutzung des Hotels in ein Zentrum für Asylbewerber bewilligungspflichtig sei.

Darauf gaben die kantonalen Behörden ein Baugesuch ein, gegen welches diverse Einsprachen erhoben wurden. Im Juni 2013 beschloss der Laaxer Gemeindevorstand schliesslich, dass für die Förderungsbereiche touristische Bewirtschaftung eine kommunale Planungszone für maximal zwei Jahre erlassen wird. In diesem Bereich liegt das als Asylunterkunft vorgesehene Hotel.

Zweitwohnungsinitiative als Begründung

Der Gemeindevorstand begründete die Verhängung der Planungszone damit, dass sich mit der am 11. März 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative die Verhältnisse «erheblich geändert» hätten, was eine Teilrevision des Baugesetzes und der Zonen- und Gestaltungspläne notwendig mache.

Die Verfügung einer Planungszone kommt faktisch einem Bauverbot gleich. Damit soll eine Gemeinde nicht Projekte bewilligen müssen, die der Planung entgegen stehen. Womit das Baugesuch des Kantons für die Umnutzung des Hotels sistiert wurde.

Planungszone und Sistierung nicht zulässig

Wie das Bundesgericht nun entschieden hat, sind weder die Planungszone noch die Sistierung des Gesuchs zulässig. So wurde das Laaxer Baugesetz erst im November 2011 totalrevidiert, weshalb keine erheblich veränderte Umstände vorliegen können, wie die Lausanner Richter in ihrem Urteil schreiben.

Zudem hätten die Laaxer bei der Totalrevision des Baugesetzes darüber diskutiert, die Umnutzung von Hotels in Dienstleistungs-, Produktions- und Erstwohnungsflächen zu verbieten und ausdrücklich darauf verzichtet. Auch wurde das besagte Hotel im Rahmen der Revision der Wohnmischzone zugeteilt, in welcher «nahezu jede Nutzung erlaubt ist», wie das Bundesgericht festhält.

Baldige Betriebsaufnahme der Asylunterkunft

Der Bündner Justizdirektor Christian Rathgeb zeigte sich auf Anfrage über das Urteil sehr erfreut. Er rechnet damit, schon bald Asylsuchende in Laax unterbringen zu können. Beim ausstehenden Baubewilligsverfahren gehe es lediglich um die Bewilligung der Umnutzung von Hotel zu Asylnterkunft.

«Ich bin zuversichtlich, dass sich Laax nach dem klaren Entscheid nun Gedanken macht und es sehr rasch zu einer konstruktiven Zusammenarbeit kommt», sagte Rathgeb. Sobald die Bewilligung erteilt sei, könne der Kanton den Betrieb des Asylzentrums innert 10 bis 14 Tagen aufnehmen.

Der Laaxer Gemeindepräsident Toni Camathias signalisierte Kooperationsbereitschaft. Wenn das Baugesuch des Kantons formell und materiell in Ordnung sei, werde man die Umnutzungsbewilligung erteilen, sagte er auf Anfrage.

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