Die Gemeinde Reinach hat am Mittwoch eine Asylbetreuerin freigestellt. Begründet wird dieser Schritt mit einem massiv gestörten Vertrauensverhältnis und dem Nichteinhalten von Vereinbarungen. Die Mitarbeiterin hatte in der «Basler Zeitung» massive Vorwürfe geäussert gegen Behörde und Gemeinde.
Reinach stellt per sofort eine Asylbetreuerin frei. Die Mitarbeiterin stehe hinter Vorwürfen gegen eine im letzten Sommer freigestellte Asylbetreuerin sowie an die Adresse der Gemeindebehörden, sagten die Verantwortlichen der Gemeinde am Mittwoch vor den Medien.
Die nun geschasste Asylbetreuerin war letzten Sommer schriftlich ermahnt worden. Trotz verschiedener Massnahmen habe sich das Verhältnis nicht verbessert. Der Gemeinderat habe daher einstimmig beschlossen, die Mitarbeiterin per sofort freizustellen und ihr nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ordentlich zu kündigen.
Die Vorwürfe der Gemeinde an die Asylbetreuerin sind happig. So heisst es in der Mitteilung:
«Am 9. Juni 2016 musste die Mitarbeiterin schriftlich ermahnt werden, ihre Aufgaben gemäss ihren Kompetenzen zu erfüllen und sich nicht grundlos in die Aufgaben von anderen Mitarbeitenden einzumischen. Trotzdem übte sie weiterhin konsequent an allem Kritik und war nicht bereit, an konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten. Als sie schliesslich ohne Veranlassung und ohne vorherige Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten Videoaufnahmen des Nachtwacheteams und des Asylteams ausgewertet hatte, lud sie die Geschäftsleitung zu einem erneuten Gespräch ein. Da äusserte sie die Unvereinbarkeit zwischen ihrer Arbeitsauffassung und derjenigen ihres Vorgesetzten und forderte die Geschäftsleitung auf, ihr zu kündigen.»
Nicht erste Kündigung im Asylbereich
Schon im Sommer 2016 hatte die Gemeinde Reinach eine Asylbetreuerin per sofort freigestellt. Grund waren gemäss damaliger Gemeindemitteilung unterschiedliche Auffassungen über das Verhalten gegenüber einem minderjährigen Asylbewerber. Kurz vor der Freistellung hatte die zuvor verwarnte Frau von sich aus gekündigt.
Ein Strafverfahren gegen diese Asylbetreuerin wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Abhängigen ist bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft derzeit hängig. Die nun freigestellte Mitarbeiterin habe der Gemeinde in dieser Sache Vertuschung und Begünstigung vorgeworfen, wie es von der Gemeinde weiter hiess. Die «Basler Zeitung» berichtete mehrmals darüber.
Kein Strafverfahren gegen Gemeinde
Ob sich die Gemeindebehörde möglicherweise der Begünstigung schuldig gemacht hatte, als sie es unterliess eine Strafanzeige einzureichen, hatte die Baselbieter Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Vorprüfung abgeklärt. Sie kam zum Schluss, dass der gesetzliche Straftatbestand nicht erfüllt ist, wie es am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA hiess.
Dieser würde eine Garantenstellung voraussetzen, was aber nicht der Fall sei. Den verantwortlichen Organen der Gemeinde könne somit keine strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden. Die Staatsanwaltschaft leitet daher kein Strafverfahren gegen die Gemeindebehörden ein.
Gleichwohl beschäftigen die Vorkommnisse in der Reinacher Asylunterkunft die Staatsanwaltschaft. Derzeit laufen noch drei Voruntersuchungen. Eine dreht sich um das angebliche sexuelle Verhältnis einer Betreuerin mit einem minderjährigen Flüchtling. Eine zweite mit weiteren Missständen, die von der nun entlassenen Mitarbeiterin vorgebracht wurden. Und eine dritte schliesslich untersucht den Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung, den die Gemeinde geltend macht.
BaZ in der Kritik
Die Gemeinde Reinach wehrt sich vehement gegen die Berichterstattung der «Basler Zeitung» und wirft ihr in der Mitteilung «unseriösen Journalismus» vor:
«Durch die gravierenden Vorwürfe trägt die Basler Zeitung eine hohe Verantwortung, denn sie richtet damit beträchtlichen menschlichen und gesellschaftlichen Schaden an. Die Anschuldigungen sind einseitig, denn sie basieren nicht auf umfassenden Recherchen und Aussagen von unterschiedlichen Quellen, sondern lediglich auf Beschuldigungen einer einzigen Mitarbeiterin. Und auf dieser Basis wird der Eindruck erweckt, die Gemeinde Reinach würde durch alle Ebenen hindurch unseriös arbeiten.»
Die Gemeinde hat bislang gegen zwei Artikel der BaZ zum Thema beim Presserat Beschwerde eingelegt. Weitere Schritte würden derzeit geprüft, erklärt Gemeindepräsident Urs Hintermann auf Anfrage. Damit meint er sowohl weitere Beschwerden vor dem Presserat als auch eine Klage wegen Ehrverletzung gegen den Autor der Artikelserie.