Die Gemeinde Würenlos AG will den Rechtsstreit mit der Aargauischen Pensionskasse (APK) nicht weiter hinauszögern. Der Gemeinderat hat entschieden, der APK die geforderten 1’515’365 Franken aus der Nachschusspflicht zu bezahlen.
Würenlos war eine von 45 Aargauer Gemeinden und Institutionen, die per Ende 2007 aus der APK ausgetreten waren. Die Pensionskasse forderte darauf von diesen ehemaligen Mitgliedern insgesamt 60 Millionen Franken ein.
In der APK sind unter anderen alle Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen versichert. Auch die Angestellten von rund 100 Gemeinden sind der Kasse angeschlossen.
Musterprozess zuerst gewonnen dann verloren
In einem Musterprozess vor dem Aargauer Versicherungsgericht hatte die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg, ebenfalls ein ehemaliges APK-Mitglied, vorerst einen kleinen Sieg gegen die APK errungen. Der Gericht wies eine Klage der APK grösstenteils ab und legte fest, dass die Gemeinde wegen des Austritts APK nur 103’483 Franken nachzahlen muss.
Die APK hatte von der Gemeinde per Klage eine Nachzahlung von 1,15 Millionen Franken verlangt. Vor Bundesgericht blitzte dann Rudolfstetten-Friedlisberg diesen Sommer aber ab. Dies habe Würenlos dazu bewogen, nicht mehr länger zuzuwarten und der APK die geforderte Summe von 1,5 Millionen Franken zu bezahlen, teilte der Gemeinderat am Dienstag mit.
Chancen für Sieg klein
Der Gemeinderat erachte nach dem Urteil im Fall Rudolfstetten-Friedlisberg die Chancen, selber in einem eigenen Prozess zu obsiegen, als äusserst gering. Als viel grösser stufe er dagegen die Gefahr ein, dass die Gemeinde im Falle einer Niederlage noch höhere Verzugszinsen zu zahlen hätte.
Allein bis heute beläuft sich der Zinsanteil auf 412’805 Franken. Rund 1,3 der 1,5 Millionen Franken wurden im Finanzplan der Gemeinde bereits berücksichtigt.