In der Kontroverse um eine Liegenschaftsnutzung durch die Baselbieter Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) und ihren Ehemann in der Gewerbezone ihrer Wohngemeinde Lausen hat am Donnerstag der Gemeinderat Stellung genommen. Nötig sei eine Richtigstellung, heisst es in einer Medienmitteilung.
Die seit Monaten anhaltende Kontroverse dreht sich um Wohnungen und einen Bed & Breakfast-Betrieb (B&B) in der Liegenschaft in Lausen. Dem Ehepaar Gaugler wurde in Medienberichten vorgehalten, möglicherweise Zonenvorschriften verletzt zu haben.
Die Gemeinde Lausen habe stets reagiert, wenn bei Umbauten oder Zweckänderungen Vorschriftsverletzungen festgestellt worden seien, hält der Gemeinderat dazu fest. Danach seien die kritischen Punkte mit den Eigentümern besprochen und aufgrund nachgereichter Unterlagen die Bewilligungen erteilt worden.
Nicht bewilligte Änderungen
Zum Zeitpunkt der Bewilligung hätten die Liegenschaften und geplanten Nutzungen denn auch den Vorschriften entsprochen. Anders verhält es sich laut Gemeinderat bei seitherigen Nutzungsänderungen: Dafür seien keine Gesuche gestellt und sie seien der Gemeinde nicht mitgeteilt worden; sie seien nicht bewilligt und grösstenteils auch nicht bewilligungsfähig.
Unter anderem schreibt der Gemeinderat, dass seines Erachtens die heutige Nutzung der Wohnungen nicht mehr der ursprünglich bewilligten entspreche. Für die Umnutzung von Gewerbe- in Wohnräume sei zudem kein Zweckänderungsgesuch erfolgt, und die Räume seien so nicht bewilligungsfähig und dürften so nicht genutzt werden.
Das bei der Aufstockung der Liegenschaft festgestellte B&B in früheren Büroräumen sei nachträglich bewilligt worden. Gemäss einer Auflage dürften indes die Zimmer nicht dauernd vermietet und nicht als Wohnungen genutzt werden. Die Nutzung von B&B-Räumen durch den gleichen Bewohner über mehrere Jahre entspreche nicht dieser Auflage.
Verfügung weitergezogen
Landratspräsidentin Daniela Gaugler hatte am Montag mitgeteilt, dass sie und ihr Ehemann eine Verfügung des Baselbieter Bauinspektorats in der strittigen Sache an die Baurekurskommission weiterziehen würden. Der Inhalt der Verfügung wurde bisher weder vom Ehepaar Gaugler noch den Behörden veröffentlicht.
Unter anderem hielt die Parlamentspräsidentin zudem fest, über die Jahre hinweg seien in der Liegenschaft mehrere Wohnungen bewilligt worden. Nun sei juristisch abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Bewilligungen nachträglich abgeändert werden könnten. Ihr Amt als Landratspräsidentin wolle sie auch weiterhin ausüben.