Die von Gemeinden verspätet zurückgeschickten Unterschriften für die Referenden zu den Steuerabkommen rufen die Staatspolitische Kommission des Nationalrats auf den Plan. Sie will, dass Gemeinden künftig Unterschriften in einer bestimmten Frist beglaubigen müssen.
Mit 19 zu 3 Stimmen fasste die Staatspolitische Kommission einen entsprechenden Grundsatzentscheid, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Mittels einer Kommissionsmotion, die sie aber noch ausarbeiten und einreichen muss, strebt die SPK eine Änderung an.
Die Verantwortung für das rechtzeitige Beglaubigen der Unterschriften soll nicht mehr bei den Initiativ- oder Referendumskomitees liegen, sondern bei den Gemeinden. Konkret sollen für das Sammeln der Unterschriften und für das Beglaubigen separate Fristen gelten.
Heute müssen die Unterschriften beglaubigt vor Ablauf der Sammelfrist bei der Bundeskanzlei eintreffen. Ansonsten zählen sie nicht. Das sei mit einer grossen Unsicherheit verbunden, da sich die Komitees auf die Gemeinden verlassen müssten, hält die Kommission fest.
Verzögerungen in Genf
Auslöser der geplanten Änderung sind die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich. Den Referendumskomitees – federführend waren die AUNS und die JUSO – gelang es nicht, rechtzeitig je 50’000 Unterschriften einzureichen.
Sie machten dafür auch Verzögerungen bei einigen Gemeinden verantwortlich. Beispielsweise erhielten die Komitees aus dem Kanton Genf ein Paket mit 1500 Unterschriften kurz nach Ablauf der Sammelfrist – Grund war ein nicht angebrachter „Priority“-Kleber.
Um ein Zeichen zu setzen, reichten die Gegner der Steuerabkommen die verspätet zurückgeschickten, aber rechtzeitig beglaubigten Unterschriften dennoch ein. Nach Zahlen der Bundeskanzlei wären mit diesen Unterschriften die Referenden gegen die Verträge mit Deutschland und Grossbritannien zustande gekommen.
Die heutige Regelung mit 100-tägiger Sammelfrist für Referenden gilt seit 1997. Bei Volksinitiativen beträgt die Frist 18 Monate. Davor war es möglich, Mängel bei der Bescheinigung von Unterschriften durch Gemeinden nachträglich zu beheben; dafür lag die Sammelfrist für Referenden bei 90 Tagen.