Die Gemeindeversammlung soll im Kanton Aargau weiterhin über Einbürgerungsgesuche entscheiden. Diesen Grundsatz hat der Grosse Rat am Dienstag im totalrevidierten Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verankert.
Das Parlament hiess das Gesetz nach erster Lesung mit 78 zu 41 Stimmen gut. Gegen die Vorlage stimmte die SVP-Fraktion. Das Gesetz vereinfache die Einbürgerungen.
Die Gemeindeversammlung wird ein Gesuch nur mit einer Begründung wie „mangelnde Sprachkenntnisse“ zurückweisen können. Nach einem Entscheid des Bundesgerichtes von 2003 sind Einbürgerungen keine politischen Beschlüsse, sondern Verwaltungsakte.
Den Gemeinden und Städten gibt das Gesetz die Möglichkeit, die Exekutive als zuständig für Einbürgerungen zu erklären. Über die notwendige Änderung der Gemeindeordnung müsste jeweils das Volk entscheiden.
Das Mitwirkungsrecht der Bevölkerung soll jedoch in jedem Fall erhalten bleiben. So sieht das Gesetz vor, dass die Gesuche zu Beginn des Einbürgerungsverfahrens wie vor 30 Jahren wieder veröffentlicht werden. Die Stimmbürger können dann Eingaben machen und Bedenken äussern.
Gleiche Spielregeln im Kanton
Grundsätzlich sollen im Aargau nur Personen eingebürgert werden, die integriert sind und sich in deutscher Sprache ausdrücken können. Die Gesetzesrevision sei der Versuch, „die politischen und verwaltungsrechtlichen Aspekte der Einbürgerungsakte zu vereinen“, sagte Kommissionssprecher Herbert H. Scholl (FDP).
Mit dem neuen Gesetz, das 2014 in Kraft treten soll, will der Aargau eine kantonal einheitliche Regelung schaffen. „Die Einbürgerungen sollen fair, transparent, rechtsstaatlich korrekt und innert einer angemessenen Frist ablaufen“, sagte der zuständige Regierungsrat Urs Hofmann (SP).
Ein Gesuchssteller soll am Schluss des Einbürgerungsgespräches eigenhändig eine Erklärung zur „Achtung der Werte der Verfassung“ unterzeichnen. Er soll zudem Basistests in Sprache und Wissen über die Schweiz machen müssen.
SVP will Volksabstimmung
Gegen das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht hatte sich einzig die SVP-Fraktion ausgesprochen. Das Parlament lehnte den Rückweisungsantrag ab. Die SVP scheiterte mit Anträgen, die Hürden für die Einbürgerungen zu erhöhen.
Die Partei stellte in Aussicht, dass sie nach der zweiten Beratung des Getzes im Parlament das sogenannte Behördenreferendum ergreifen will. Dies bedeutet, dass wohl der Souverän in einer Volksabstimmung über das Gesetz entscheiden wird.