Gemeinsame BVG-Aufsicht der Kantone Aargau und Solothurn

Der geplanten Zusammenlegung der BVG-Aufsicht in den Kantonen Aargau und Solothurn steht nichts mehr im Wege. Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag die entsprechende Vereinbarung ohne Gegenstimme genehmigt.

Der geplanten Zusammenlegung der BVG-Aufsicht in den Kantonen Aargau und Solothurn steht nichts mehr im Wege. Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag die entsprechende Vereinbarung ohne Gegenstimme genehmigt.

Ursprünglich war geplant gewesen, dass auch die klassischen Stiftungen gemeinsam beaufsichtigt werden sollen. Das lehnte die Finanzkommission der Solothurner Kantonsrats ab.

Die beiden Nachbarkantone mussten daher über die Bücher gehen und beschlossen eine neue Vereinbarung. Nun wird die Zuständigkeit der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau auf die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Solothurn beschränkt. Die klassischen Stiftungen werden wie bisher vom Kanton Solothurn selber beaufsichtigt.

Die Vereinbarung der beiden Kantone soll per Anfang 2018 in Kraft treten. Das Solothurner Kantonsparlament genehmigte die Vereinbarung im März, und zwar mit 82 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

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