Generelle Subventionen für den Besuch von Privatschulen könnten im Kanton Basel-Landschaft abgeschafft werden. Bei der ersten Lesung am Donnerstag hat sich eine Mehrheit der Landratsfraktionen für eine Änderung des Bildungsgesetzes ausgesprochen. Befürwortet wird indes eine Härtefallklausel.
Den Entscheid fällt der Landrat erst nach der zweiten Lesung. Bleibt es in ein paar Wochen bei den Mehrheitsverhältnissen der ersten Lesung vom Donnerstag, dürfte das nötige Vierfünftel-Mehr für eine Gesetzesänderung ohne Volksabstimmung jedoch nicht erreicht werden.
Eltern, die ihre Kinder in eine Privatschule schicken, sollen gemäss der Landratsvorlage künftig nicht mehr aus der Baselbieter Staatskasse unterstützt werden. Bisher bezahlte der Kanton während der obligatorischen Schulzeit pro Kind jährlich 2500 Franken.
Zustimmung einer Mehrheit der Landratsfraktionen fand in der Debatte jedoch eine Härtefallklausel. Diese war von der vorberatenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) eingebracht worden, und soll auch einkommensschwachen Haushalten ermöglichen, weiterhin einen Privatschulbesuch zu finanzieren.
Der Wechsel an eine Privatschule könne aus pädagogischen Gründen erfolgen oder weil ein Kind aus diversen Gründen in der staatlichen Schule keine erfolgreiche Laufbahn absolvieren könne, hatte die BKSK die Härtefallklausel begründet.
An Einkommen und Vermögen geknüpft
Beiträge sollen gemäss dem BKSK-Vorschlag auf Gesuch von Erziehungsberechtigten gewährt werden und an deren Einkommen und Vermögen geknüpft sein. Der Beitrag soll maximal 2500 Franken pro Jahr betragen. Die Vergabepraxis soll von der Regierung auf Verordnungsstufe festgelegt werden.
Die Regierung wollte mit einer Streichung aller Privatschulbeiträge langfristig 3,7 Millionen Franken einsparen. In anderen Kantonen ohne Elternbeiträge gebe es auch eine Bildungsvielfalt, sagte Bildungsdirektorin Monica Gschwind. Der Kanton müsse sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Im Landrat sprach sich aber auch Gschwind für eine Härtefallklausel aus.
Umgesetzt werden soll die Sparmassnahme aus dem Paket «Finanzstrategie 2016-2019» ab dem kommende Schuljahr. Betroffenen Schulen und Eltern soll eine Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt werden. Deshalb würde die Einsparung erst 2020 die volle Höhe erreichen.
Nicht-Eintreten abgelehnt
Abgelehnt haben die Änderung des Bildungsgesetzes im Landrat Grüne/EVP und GLP/G-U sowie weitere einzelne Landrätinnen und Landräten anderer Fraktionen. Dies einerseits aus pädagogischen und sozialen Gründen, andererseits sei unklar, welche Folgekosten durch mögliche Wechsel an die Volksschulen auf den Kanton zukämen.
Privatschulen seien im Weiteren ein wichtiger Bestandteil des Bildungssystems. Es seien keine Schulen für Privilegierte, sondern sie würden eine alternative Ausbildung anbieten.
Eine Einzelsprecherin der Grünen stellte zudem in Frage, ob es sinnvoll ist, die Ausarbeitung der Härtefallklausel einer Regierung zu überlassen, welche die Beiträge ganz streichen will. Den Antrag auf Nicht-Eintreten auf die Vorlage lehnte der Landrat jedoch mit 65 zu 19 Stimmen ab.
In der Folge erklärte eine Vertreterin der Grünen, dass ihre Partei bei der zweiten Lesung allenfalls einen Antrag zur Härtefallklausel stellen werde. Die Vergabekriterien müssten vom Landrat klarer vorgegeben werden.
Zweimal gescheitert
Im Kanton Basel-Landschaft erhalten bisher rund 1500 Schülerinnen und Schüler eine staatliche Unterstützung für ihren Privatschulbesuch. Der Verzicht auf die Subvention ist seit Jahren ein Thema. Die Massnahme war schon Teil jenes Sparpakets, das vom Baselbieter Souverän 2012 abgelehnt worden ist.
Im November 2013 scheiterte Regierung zudem im Landrat mit dem Ansinnen, die Privatschulbeiträge auf die Gemeinden zu überwälzen. Das Parlament trat auf diese Vorlage damals gar nicht erst ein.