Die Genfer Justiz wird 380 Millionen Dollar der Familie des ehemaligen Diktators Sani Abacha an Nigeria zurückerstatten. Damit findet ein jahrelanges juristisches Tauziehen um die in Luxemburg beschlagnahmten Gelder ein Ende.
Die Rückerstattung wurde wegen eines Abkommens zwischen der nigerianischen Regierung und der Familie Abacha möglich, wie die Genfer Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Dieses Abkommen sehe vor allem die Beschlagnahmung der Gelder und deren Rückerstattung an Nigeria vor.
Zugleich sei darin vereinbart worden, dass Nigeria die Klage gegen Abba Abacha, den Sohn des verstorbenen Diktators, fallen lässt, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Genfer Justiz kann deshalb ein 1999 eröffnetes Strafverfahren gegen den Diktatorensohn einstellen.
Urteil vom Bundesgericht aufgehoben
Damit ging ein langwieriges und von Missgeschicken geprägtes Strafverfahren zu Ende. Abba Abacha war vom Genfer Polizeigericht 2012 zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch 2014 vom Bundesgericht aufgehoben, weil der Anwalt Abachas nicht zu den Verhandlungen eingeladen worden war.
Bereits 2011 hatte das Bundesgericht das Genfer Polizeigericht wegen eines Verfahrensfehlers gezwungen, den Prozess wieder bei Null aufzunehmen. Abba Abacha hatte zwischen 2004 und 2006 insgesamt 561 Tage in Untersuchungshaft verbracht.
Die Genfer Justiz begründet die Verfahrenseinstellung mit dem Artikel 53 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, wonach die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung absieht, wenn der Täter den Schaden gedeckt hat.
Abacha brachte bis zu 2,2 Mia. Dollar ins Ausland
Mit dem Abkommen erhält Nigeria weitere Gelder des früheren Diktators, der das Land von 1993 bis zu seinem Tod 1998 mit eiserner Hand führte. Nach Schätzungen soll er während seiner Herrschaft bis zu 2,2 Milliarden Dollar im Ausland versteckt haben.
Nach Abachas Tod wurden rund 700 Millionen Dollar auf Schweizer Konten gefunden. Nach einem langen juristischen Hickhack überwies die Schweiz zwischen Dezember 2003 und April 2004 insgesamt 200 Mio. Dollar an Nigeria.
Tarnfirmen in Luxemburg
Das Bundesgericht entschied 2005, dass die Schweiz weitere knapp 500 Millionen Dollar an Nigeria rückerstatten kann. Das höchste Gericht kam zum Schluss, dass diese Gelder offensichtlich kriminellen Ursprungs seien.
Das Bundesgericht anerkannte im Urteil von 2005 erstmals auch bei einem Rechtshilfefall die umgekehrte Beweislast. Dabei muss nicht der Staat die illegale Herkunft von Geldern belegen, sondern die Beschuldigten beweisen, dass die Gelder legalen Ursprungs sind.
Bei den 380 Millionen Dollar, die nun rückerstattet werden sollen, handelt es sich um Gelder, die in Tarnfirmen in Luxemburg angelegt wurden. Sie wurden seit 2006 auf Antrag der Genfer Justiz beschlagnahmt. Die Rückerstattung erfolgt unter der Aufsicht der Weltbank.