Genfer Justiz eröffnet Strafverfahren gegen Janukowitsch und Sohn

Die Schweiz sperrt per sofort Gelder und Vermögenswerte des in der Ukraine abgesetzten Präsidenten Viktor Janukowitsch. Auch Österreich und Lichtenstein froren Konten von Ukrainern ein. Die Genfer Justiz eröffnete ein Strafverfahren und nahm eine Hausdurchsuchung vor.

Viktor Janukowitsch wird der Geldwäscherei verdächtigt (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz sperrt per sofort Gelder und Vermögenswerte des in der Ukraine abgesetzten Präsidenten Viktor Janukowitsch. Auch Österreich und Lichtenstein froren Konten von Ukrainern ein. Die Genfer Justiz eröffnete ein Strafverfahren und nahm eine Hausdurchsuchung vor.

Janukowitsch dementierte am Freitag an einer Medienkonferenz jedoch, Konten im Ausland zu haben: «Ich habe keine Konten und kein Eigentum im Ausland. Ich bin ein gläserner Mensch.»

Die Genfer Staatsanwaltschaft eröffnete gegen Janukowitsch und seinen Sohn Alexander ein Strafverfahren wegen Verdachts auf qualifizierte Geldwäscherei, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Die Genfer Staatsanwaltschaft sowie die auf Finanzdelikte spezialisierte Einheit der Kriminalpolizei nahmen am Donnerstag eine Hausdurchsuchung bei einer Firma vor, die sich im Besitz von Alexander Janukowitsch befindet.

Dabei wurden auch Dokumente abtransportiert. Die Staatsanwaltschaft gab an, keine weiteren Angaben zum Verfahren zu machen. Bereits zuvor hatte der Bundesrat Vermögenswerte von Janukowitsch und von 20 Personen aus seinem Umfeld sperren lassen.

Der Bundesrat wolle damit jegliches Risiko einer Veruntreuung von staatlichem ukrainischem Eigentum vermeiden, hiess es in der Medienmitteilung des Bundes. Der Bundesrat verbot den Verkauf und jegliche Veräusserung von Gütern, namentlich von Immobilien.

Ehemalige Minister und Generalstaatsanwalt

Auf der Liste befinden sich ehemalige Minister, Bürgermeister und Gouverneure. Unter anderem sind der ehemalige Regierungschef Nikolai Asarow, der ehemalige Generalstaatsanwalt Viktor Pschonka sowie Janukowitschs Sohn aufgeführt.

Banken in der Schweiz, die Gelder dieser Personen halten oder verwalten, werden unter Strafandrohung verpflichtet, diese unverzüglich der Direktion für Völkerrecht im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu melden.

Bern traf diese Massnahme von sich aus, wie EDA-Mediensprecher Pierre-Alain Eltschinger sagte. Auch in Österreich wurden unterdessen Konten gesperrt.

Österreich friert Konten ein

Dort wurden auf Ersuchen der neuen Kiewer Führung die Konten von 18 Ukrainern eingefroren. Dies sei eine vorläufige Massnahme bis EU-Sanktionen in Kraft treten, erklärte das österreichische Aussenministerium.

Die ukrainische Regierung habe Österreich in jedem der 18 Fälle eine Begründung geliefert, warum das Konto eingefroren werden sollte. Es geht um den Verdacht von Menschenrechtsverletzungen beim blutigen Machtkampf in der Ukraine sowie um Korruptionsverdacht.

Noch am Freitag zog das Fürstentum Liechtenstein nach. Die Liechtensteiner Regierung folge der Schweiz und verfüge ebenfalls eine Sperre über allfällige Gelder des Janukowitsch-Clans im Fürstentum, sagte Daniel Thelesklaf, Direktor der Meldestelle für Geldwäscherei FIU, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Eine Strafuntersuchung wie im Falle des Kantons Genf sei aber nicht eingeleitet worden.

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