Der Kanton Genf erhält eine neue Verfassung: Die Stimmberechtigten befürworteten diese am Sonntag mit 54,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 31,9 Prozent.
Mit 40’837 gegen 34’681 Stimmen folgten die Genferinnen und Genfer damit den Empfehlungen der vier Regierungsparteien (FDP, CVP, SP und Grüne) sowie der Grünliberalen, der Piratenpartei und rund 20 Organisationen.
Zu den Gegnern der neuen Verfassung zählten die Äussere Linke, die Gewerkschaften sowie die SVP und das rechtspopulistische MCG. Während die Äussere Linke die Rolle der Kantonsregierung sowie die demokratischen Rechte in Frage stellte, waren der SVP die Budget-Regeln nicht streng genug. Und das MCG kritisierte den „zu langen“ Text der neuen Verfassung.
Die neue Verfassung tritt im Juni 2013 in Kraft und ersetzt jene von 1847. Während vier Jahren arbeitete der 80-köpfigen Verfassungsrates an den insgesamt 237 neuen Verfassungsartikeln.
Schutz für Whistleblower
Mit der neuen Verfassung werden die Mitglieder der Genfer Kantonsregierung künftig mit dem absoluten Mehr gewählt. Die Legislatur wird um ein Jahr auf fünf Jahre verlängert. Während der fünfjährigen Regierungszeit übernimmt ein Mitglied der Regierung das Präsidium, heute wechselt es alljährlich.
Verankert wurde in der neuen Verfassung auch, dass Kantonsparlamentarier künftig nicht gleichzeitig im nationalen Parlament sitzen dürfen. Ausserdem wurde ein Verfassungsgericht geschaffen.
Anpassungen gibt es auch bei den Volksrechten: Neu braucht es für das Zustandekommen von Referenden und Volksinitiativen die Unterschriften eines bestimmten Prozentsatzes der Wählerinnen und Wähler. Das bestehende obligatorische Referendum in den Bereichen Steuern und Wohnungswesen muss zugunsten eines „erleichterten“ Referendums mit 500 Unterschriften weichen.
Die neue Verfassung sieht ausserdem ein Recht auf eine gesunde Umwelt vor. Zudem wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Der Schutz von Whistleblowern wurde explizit in die Kantonsverfassung geschrieben – eine Schweizer Premiere.