Gericht beendet Ecclestone-Prozess gegen Rekordzahlung

Gegen Zahlung der Rekordsumme von 100 Millionen Dollar entgeht Formel-1-Chef Bernie Ecclestone einer Verurteilung. Das deutsche Landgericht München I folgte am Dienstag dem Vorschlag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen.

Bernie Ecclestone muss 100 Millionen Dollar zahlen (Bild: sda)

Gegen Zahlung der Rekordsumme von 100 Millionen Dollar entgeht Formel-1-Chef Bernie Ecclestone einer Verurteilung. Das deutsche Landgericht München I folgte am Dienstag dem Vorschlag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen.

Ecclestone ist damit nicht vorbestraft. Das Gericht begründete die Einstellung mit grossen Zweifeln an den Möglichkeiten einer Verurteilung.

Der 83-jährige Brite war vor Gericht gestellt worden, weil er dem früheren Finanzvorstand der Bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, 44 Millionen Dollar gezahlt hatte. Im Gegenzug sollte Gribkowsky helfen, dass die Bank ihre Anteile an der Formel 1 einem Ecclestone wohlgesonnenen Investor verkauft. Wegen dieser Bestechung wurde Gribkowsky selbst zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Staatsanwalt und Verteidiger einigten sich

Auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 100 Millionen Dollar verständigten sich in der vergangenen Woche nach zwanzig Prozesstagen Ecclestones Verteidiger und die Staatsanwaltschaft. Nach mehrstündiger Beratung akzeptierte das Gericht um den Vorsitzenden Richter Peter Noll am Dienstag diesen Vorschlag.

Von dem Geld sollen demnach 99 Millionen Dollar an das deutsche Bundesland Bayern fliessen, eine Million Dollar bekommt die Deutsche Kinderhospitzstiftung. Gerichtssprecherin Andrea Titz sagte, nach ihrer Kenntnis handle es sich um die höchste Zahlung, die ein Angeklagter bislang in Deutschland leisten musste.

Ecclestone muss das Geld binnen einer Woche zahlen, danach wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Geldauflage kann Ecclestone wohl problemlos stemmen: Mit der Formel 1 wurde der Brite reich und galt lange als einer der vermögendsten Männer Englands.

Verdacht nicht erhärtet

Ein zentraler Punkt im Verfahren war die Frage, ob Ecclestone wusste, dass der Landesbanker Gribkowsky ein Staatsdiener gewesen sei. Nur dann hätte Ecclestone nach dem Gesetz wegen Bestechung eines Amtsträgers belangt werden können.

Dies habe dem Briten nicht nachgewiesen werden können, erklärten Staatsanwalt Christian Weiss und der Richter übereinstimmend. Die Kammer sei der Auffassung, dass sich daran auch in der weiteren Beweisaufnahme nichts ändern würde, sagte Richter Noll.

Die finanzielle Auflage sei geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, führte Noll weiter aus. Die Höhe der Zahlung orientiere sich an Ecclestones Vermögensverhältnissen.

Ecclestone akzeptierte die Einstellung noch im Gerichtssaal und kündigte an, wie gefordert binnen einer Woche zu zahlen. Der Formel-1-Chef dürfte mit der Gerichtsentscheidung nun seinen Job behalten. Für den Fall einer Verurteilung war erwartet worden, dass die an der Rennserie beteiligten Autohersteller ihn zum Rücktritt drängen würden.

«Nicht freigekauft»

Ecclestones Verteidiger Sven Thomas sagte am Rande des Prozesstermins: «Das ist kein Deal. Das hat mit Freikaufen nichts zu tun.» Mit dem ausdrücklichen Hinweis des Richters, die Höhe der Summe orientiere sich an Ecclestones Vermögensverhältnissen, sei dieser Vorwurf nach seiner Meinung aus der Welt.

Thomas sagte weiter, ohne die Einstellung hätte es nach Auffassung der Verteidiger eine klare Freispruch-Option für Ecclestone gegeben. Dass er dennoch einer Zahlung zustimmte, begründete der Jurist mit der Verantwortung für seinen Mandanten.

Für Ecclestone sei der Prozess wegen seines Alters, der Reisestrapazen und als nicht deutsch-sprechender Angeklagter in einem fremden Land eine hohe Belastung gewesen.

Ausserdem sei Ecclestone als Chef der Formel 1 beruflich stark eingespannt, führte der Verteidiger aus. Deshalb sei es wichtig gewesen, den Prozess im Sinne des Mandanten so schnell wie möglich zu beenden und nicht zu riskieren, dass sich dieser etwa durch eine Revision noch Jahre hinziehe. Die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens ist laut Gericht nicht anfechtbar.

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