Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat ein Hindernis für die Räumung des Flüchtlingslagers von Calais beseitigt. Der Staatsrat in Paris erklärte am Mittwoch die geplante Schliessung von dutzenden kleinen Geschäften und Imbissbuden im Lager für rechtens.
In den von Flüchtlingen betriebenen Verkaufshütten im auch als «Dschungel» bekannten Lagers herrschten ein grosses Brandrisiko sowie mangelnde hygienische Zustände, urteilten die Richter. Die Schliessung sei deswegen dringlich.
Die französische Regierung will das nahe des Ärmelkanals gelegene Lager, in dem zwischen 7000 und 10’000 Flüchtlinge ausharren, bald räumen. Zuvor sollten mehr als 70 Mini-Geschäfte und Imbissbuden geschlossen werden, die in dem Lager entstanden waren.
Allerdings untersagte das Verwaltungsgericht der nordfranzösischen Stadt Lille Mitte August überraschend die Schliessung der Läden. Dieses Verbot hätte die geplante Räumung des gesamten Lagers erschwert. Die französische Regierung zog gegen das Urteil vor den Staatsrat – und gewann. Damit können die Behörden die Geschäfte nun dichtmachen.
Das Oberste Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Hütten aus leicht brennbaren Materialien errichtet worden seien, dass dort Gasflaschen genutzt würden und die elektrischen Installationen mangelhaft seien. Die Richter erklärten auch, in den Geschäften verkaufte Gegenstände könnten als Waffen genutzt werden.
Die Regierung hat noch kein Datum für den Beginn der Räumung des «Dschungels» genannt. Als möglicher Termin gilt aber der kommende Montag. Die Flüchtlinge sollen in Unterkünften im ganzen Land verteilt werden.