Gericht bestätigt Verurteilung von Michael Jacksons Leibarzt

Ein kalifornisches Berufungsgericht hat die Verurteilung des früheren Leibarztes von Michael Jackson wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Die Richter werteten das Verhalten des Mediziners Conrad Murray nach dem Tod des Popstars als Schuldbeweis.

Michael Jacksons Arzt Conrad Murray (Archiv) (Bild: sda)

Ein kalifornisches Berufungsgericht hat die Verurteilung des früheren Leibarztes von Michael Jackson wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Die Richter werteten das Verhalten des Mediziners Conrad Murray nach dem Tod des Popstars als Schuldbeweis.

Die «falschen Erklärungen» Murrays und seine Versuche, Jacksons Zimmer vor dem Eintreffen der Polizei zu säubern, seien ein Beleg für Murrays «Schuldbewusstsein», befanden die drei Richter am Mittwoch in einem einstimmig gefällten Urteil.

Der 60-jährige Kardiologe war im November 2011 wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte Michael Jackson im Juni 2009 gegen dessen Schlaflosigkeit das Narkosemittel Propofol verabreicht. Jackson starb an einer Überdosis des Medikaments. Murray wurde im vergangenen Oktober nach Absitzen der Hälfte seiner Strafe aus der Haft entlassen.

Murray selbst hatte gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Die Richter kamen nun aber zu dem Schluss, im vorangegangenen Prozess sei klar zutage getreten, dass Murray die Gesundheit und Sicherheit seines Patienten missachtet habe. So habe der Arzt Jackson grosse Mengen gefährlicher Medikamente verabreicht und den Popstar anschliessend ohne Überwachung zurückgelassen.

Die Richter warfen Murray zudem vor, er habe seine Verantwortung für den Tod des Popstars nie anerkannt und während des gesamten Prozesses keine Reue gezeigt. Murrays Anwältin Valerie Wass erklärte, sie werde sich voraussichtlich an das Oberste Gericht Kaliforniens wenden oder eine zweite Meinung des Berufungsgerichts verlangen.

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