Gericht entscheidet über zweiten Asbest-Prozess gegen Schmidheiny

Stephan Schmidheiny droht in Italien ein neuer Asbest-Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer Industriellen vorsätzliche Tötung vor. Die mehrwöchige Vorverhandlung begann am Dienstag in Turin.

Angehörige der Asbest-Opfer fordern Gerechtigkeit (Archiv) (Bild: sda)

Stephan Schmidheiny droht in Italien ein neuer Asbest-Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer Industriellen vorsätzliche Tötung vor. Die mehrwöchige Vorverhandlung begann am Dienstag in Turin.

Aufgrund der zahlreichen Anträge um eine Teilnahme als zivile Partei vertagte Richterin Federica Bompieri die Anhörung bereits nach wenigen Stunden. Die Verteidigung hat nun bis Donnerstag Zeit, die eingereichten Dokumente zu prüfen. Schmidheiny war zum Auftakt der Vorverhandlung nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend.

In «Eternit bis» («Eternit zum Zweiten») – wie der Prozess in Italien genannt wird – geht es um 258 asbestverursachte Todesfälle in Regionen, in denen sich Asbest-Fabriken der Eternit (Italia) S.p.a. befunden haben. Die von Schmidheiny ab 1976 geführte schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später deren Hauptaktionär.

Ein erstes Verfahren gegen Schmidheiny war im November 2014 mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Oberste Gericht in Rom sah die Vorwürfe, vorsätzlich eine bis heute andauernde Umweltkatastrophe verursacht zu haben, als verjährt an.

Entscheid im Juli erwartet

Die Turiner Staatsanwälte Raffaele Guariniello und Gianfranco Colace strengen nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Schweizer Milliardär an – diesmal wegen vorsätzlicher Tötung. Als strafverschärfende Motive werfen sie ihm unter anderem Profitgier und jahrelange, systematische Desinformationskampagne vor.

Richterin Bompieri wird voraussichtlich im Juli den Entscheid fällen, ob der Prozess vor ein Geschworenengericht kommt, und welche Nebenkläger zugelassen sind. Italienische Medien gingen von insgesamt rund 40 Anträgen auf Nebenklageverfahren aus – darunter von der Gemeinde Casale Monferrato, in der die ehemals grösste Eternit-Fabrik stand, sowie von drei Gewerkschaften.

Anträge stellten demnach weder die italienische Landesregierung, noch die Regierungen der betroffenen Regionen. Die Turiner Staatsanwälte hatten bis zuletzt gehofft, sie mit ins Boot holen zu können.

Schmidheiny-Verteidiger sieht «Zwängerei»

Im Vorfeld von «Eternit bis» bezeichnete Schmidheiny-Sprecherin Elisabeth Meyerhans gegenüber der Nachrichtenagentur sda die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als «absurd».

Die schweizerische Eternit-Gruppe habe dem italienischen Tochterunternehmen «massive Investitionen in die Arbeitsplatzsicherheit» ermöglicht und deshalb im fraglichen Zeitraum «nie einen Gewinn aus der Beteiligung gezogen».

Sie verwies zudem auf das sogenannte «ne bis in idem»-Prinzip, wonach niemand wegen der gleichen Sache zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden darf.

Verteidiger Astolfo Di Amato sagte denn auch vor dem Turiner Justizpalast: «Uns kommt es wie Zwängerei vor.» Früher oder später käme das Verfahren aufgrund des Verbotes der Doppelbestrafung zu einem Ende.

Die Kläger sehen Italien hingegen als Vorreiterin im juristischen Aufarbeiten der gesundheitlichen Schäden für die ehemaligen Asbest-Arbeiter. «Unser Land ist das einzige, in dem Prozesse geführt werden», sagte Staatsanwalt Guariniello beim Verlassen des Gerichtssaals. Dies könnte auch in anderen Ländern Schule machen.

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