Gericht erhöht Strafmass gegen Schmidheiny im Asbest-Prozess

Im Asbest-Prozess hat ein italienisches Berufungsgericht das Strafmass gegen den früheren Eternit-Miteigentümer Stephan Schmidheiny erhöht: Der Schweizer Unternehmer muss laut dem am Montag vom Gericht in Turin gefällten Urteil für 18 Jahre ins Gefängnis. In erster Instanz war Schmidheiny vor einem Jahr zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Er will das Urteil nun anfechten und an den Kassationshof in Rom, die höchste Instanz Italiens, weiterziehen.

Der ehemalige Asbest-Produzent Stephan Schmidheiny (Archiv) (Bild: sda)

Im Asbest-Prozess hat ein italienisches Berufungsgericht das Strafmass gegen den früheren Eternit-Miteigentümer Stephan Schmidheiny erhöht: Der Schweizer Unternehmer muss laut dem am Montag vom Gericht in Turin gefällten Urteil für 18 Jahre ins Gefängnis. In erster Instanz war Schmidheiny vor einem Jahr zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Er will das Urteil nun anfechten und an den Kassationshof in Rom, die höchste Instanz Italiens, weiterziehen.

Die Verteidigung von Schmidheiny bezeichnete das Urteil der zweiten Instanz als absurd, unfair und politisch motiviert. Wie in der ersten Instanz habe das Gericht die Unschuldsvermutung verletzt und entlastende Beweise der Verteidigung missachtet. Deshalb werde die Verteidigung das Urteil an die höchste Instanz weiterziehen.

Das Gericht hatte Schmidheiny sowie den früheren belgischen Eternit-Manager Louis de Cartier de Marchienne wegen des Todes von rund 3000 Arbeitern und Anwohnern der italienischen Eternit-Werke für schuldig befunden. Das Verfahren gegen de Cartier wurde am Montag eingestellt, nachdem der Angeklagte im Mai verstorben war.

Nach Überzeugung des Gerichts verursachten die beiden Angeklagten eine Umweltkatastrophe und missachteten Sicherheitsregeln in den seinerzeit vier italienischen Eternit-Fabriken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich um den grössten Prozess, der jemals in der Auseinandersetzung mit der einstigen vermeintlichen Wunderfaser Asbest geführt wurde.

Entschädigungen in Millionenhöhe

Zur Haftstrafe gegen Schmidheiny kommen noch hohe Schadensersatzzahlungen. Das Turiner Berufungsgericht billigte der von besonders vielen Asbest-Fällen betroffenen Gemeinde Casale Monferrato bei Alessandria 30,9 Millionen Euro Entschädigung zu, der als Nebenklägerin aufgetretenen Region Piemont 20 Millionen Euro, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Die Richter sahen Schmidheiny auch als verantwortlich für Asbestschäden in Bagnoli und Rubiera an.

Die italienische Niederlassung von Eternit ging 1986 Pleite – sechs Jahre, bevor Asbest in Italien verboten wurde. Wegen seiner hohen Hitze- und Feuerbeständigkeit und guten Isolationseigenschaften wurde vor allem Asbestzement lange in der Bauindustrie eingesetzt.

Das Einatmen von Asbestpartikeln kann Lungenkrebs auslösen. Die Symptome können noch nach 20 Jahren auftreten. 2005 wurde Asbest in Europa verboten, doch in Entwicklungsländern findet es weiterhin Verwendung.

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