Der Strafprozess gegen den Unternehmer Rolf Erb wird nicht verschoben. Das Winterthurer Bezirksgericht hat am Montag zum Prozessauftakt den Antrag auf Entlassung der Pflichtverteidiger und die Verschiebung der Verhandlung abgelehnt. Der Gerichtspräsident sprach von rechtsmissbräuchlichen Anträgen.
2003 war die Winterthurer Erb-Gruppe, ein Familienimperium mit gegen 5000 Angestellten weltweit, unter der Last von Milliardenschulden zusammengebrochen. Für die strafrechtliche Aufarbeitung der Firmenpleite vor dem Winterthurer Bezirksgericht sind zwei Wochen vorgesehen.
Dem 60-jährigen Rolf Erb, Sohn des Mitte 2003 verstorbenen Firmengründers Hugo Erb, werden gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung vorgeworfen. Er soll unter anderem mit manipulierten Bilanzen die Banken getäuscht haben. Er habe jahrelang verschleiert, dass die Firmen der Erb-Gruppe längst überschuldet waren.
Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung hatte Rolf Erb beantragt, die zwei amtlichen Verteidiger durch zwei Verteidiger seiner Wahl zu ersetzen.
Er begründete dies damit, dass die Pflichtverteidiger keine Spezialisten zur Prüfung des Gutachtens über die finanziellen Verhältnisse hätten beziehen können. Der entsprechende Antrag auf Kostengutsprache für den Experten war vom Zürcher Obergericht Anfang Jahr in zweiter Instanz abgelehnt worden.
„Mit Sackmesser gegen Samuraikämpfer“
Er habe das Gefühl bekommen, quasi „mit einem Sackmesser gegen bestausgebildete Samuraikämpfer“ antreten zu müssen, sagte Erb am Montag vor Gericht.
Freunde aus dem Umfeld seiner Partnerin hätten ihm nun das nötige Geld zur Verfügung gestellt für neue Verteidger, die auch Experten beziehen könnten. Sie hätten ihm so einen gerechteren Prozess ermöglichen wollen, sagte Erb. Es gehe um mehrere 100’000 Franken.
Das Gericht wolle die Verfahrensherrschaft nicht aus der Hand geben, sagte der Vorsitzende. Es verlangte, dass die beiden Pflichtverteidiger ihr Mandat weiter wahrnehmen. Die Verteidigung des Angeklagten sei mit ihnen genügend sichergestellt.
Die zwei von Erb neu gewünschten Verteidiger wurden aber vom Gericht zusätzlich zum Strafverfahren zugelassen. Es wird ihnen aber keine Einarbeitungszeit eingeräumt.
Gesuch zur Unzeit
Das Verschiebungsgesuch ist nach Ansicht des Gerichts zur Unzeit gestellt worden. Der Termin sei bereits im letzten März vereinbart worden. Bisher sei gegen das fragliche Gutachten keine substanzielle Kritik vorgebracht worden, sagte der Richter.
Nach Ansicht der Staatsanwältin war der Antrag auf Prozessverschiebung aber grundlos. Der Antrag auf Verteigigerwechsel ziele bloss darauf ab, den Prozess auf unbestimmte Zeit zu verzögern. „Offensichtlicher kann ein Winkelzug gar nicht sein“, sagte die Staatsanwältin.