Gericht in Freiburg zuständig für Schadenersatzklage gegen Gazprom

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung fordert vom russischen Gaskonzern Gazprom und von den Oligarchen Abramovich und Shvidler rund 47 Millionen Franken. Sie sollen für den Konkurs der in Freiburg domizilierten Firma Runicom verantwortlich sein.

Auch Oligarch Abramovich soll schuld am Konkurs sein (Archiv) (Bild: sda)

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung fordert vom russischen Gaskonzern Gazprom und von den Oligarchen Abramovich und Shvidler rund 47 Millionen Franken. Sie sollen für den Konkurs der in Freiburg domizilierten Firma Runicom verantwortlich sein.

Aufgrund einer Beschwerde von Gazprom hat das Bundesgericht entschieden, dass das Freiburger Kantonsgericht für die Klage zuständig ist. Die Vertreter des Gaskonzerns sind der Ansicht, dass Moskau der Gerichtsstand sei, weil dies damals im Kreditvertrag so festgelegt wurde.

Das Bundesgericht kommt zu einem anderen Schluss: Die Vertragsklausel gilt nur für den Kredit und die Garantie, nicht jedoch für andere rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang.

Der Fall geht auf einen Kredit zurück, der Runicom 1997 von einer russischen Bank gewährt wurde. Das Unternehmen war auf Erdölprodukte und -derivate spezialisiert. Für die Rückzahlung des Kredits garantierte das russische Unternehmen Sibneft, heute Gazprom.

Die Europäische Bank – unterdessen Gläubigerin der Runicom-Schuld – wirft Gazprom vor, dass deren Organe gleichzeitig für Runicom verantwortlich waren und damit für deren Geschäftsgang. Im Januar 2005 hat sie deshalb eine Klage gegen die damaligen Direktoren von Runicom, Roman Abramovich und Evgeny Shvidler, und Gazprom beim Bezirksgericht Saane eingereicht.

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