Gericht in Pretoria hebt Reisebeschränkungen gegen Pistorius auf

Der wegen Mordes angeklagte südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius darf wieder ins Ausland reisen. Ein Gericht in Pretoria hob am Donnerstag entsprechende Beschränkungen auf, die andere Richter bei seiner Freilassung auf Kaution erlassen hatten.

Darf wieder ins Ausland reisen: der wegen Mordes angeklagte Sprintstar Oscar Pistorius (Archiv) (Bild: sda)

Der wegen Mordes angeklagte südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius darf wieder ins Ausland reisen. Ein Gericht in Pretoria hob am Donnerstag entsprechende Beschränkungen auf, die andere Richter bei seiner Freilassung auf Kaution erlassen hatten.

«Der Reisepass des Angeklagten wird seinem Anwalt ausgehändigt», erklärte das Gericht. Pistorius habe das Recht, den Pass «ausserhalb Südafrikas zu nutzen».

Pistorius ist wegen Mordes angeklagt, weil er am Valentinstag in seinem Haus seine 29-jährige Freundin Reeva Steenkamp erschossen hatte.

Der Behindertensportler, der mit spektakulären Sprints auf Unterschenkelprothesen zum Star wurde, beteuert, dass es ein tragisches Versehen war und er die Freundin für einen Einbrecher gehalten habe.

Pistorius kam unter Auflagen frei: Neben einer Kaution von umgerechnet 104’000 Franken wurde ihm auferlegt, seinen Pass abzugeben, so dass er Südafrika nicht mehr verlassen kann. Auch zu Drogen- und Alkoholtests wurde er verpflichtet. Pistorius wurde für den 4. Juni zu einem Gerichtstermin vorgeladen.

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