Das Verwaltungsgericht von Venedig hat den Beschluss der italienischen Regierung für rechtswidrig erklärt, durch den ab kommendem November der Kreuzfahrtschiffsverkehr in der Lagunenstadt massiv eingeschränkt werden sollte.
Vorgesehen war, Schiffen ab 40’000 Tonnen das Befahren des San Marco- und Giudecca-Kanals zu verbieten.
Die Regierung hätte Alternativrouten zur Verfügung stellen müssen, befand das Gericht. Ausserdem seien die Untersuchungen, wonach grosse Schiffe tatsächlich eine Belastung für die Stadt darstellen, unzulänglich.
Die Bürgerinitiative „No Grandi Navi“ kämpft für eine Reduktion des Schiffsverkehrs und argumentiert mit dem Wellengang, der die Fundamente der Palazzi beschädige. Ausserdem bringe der Kreuzfahrttourismus nur geringe Einnahmen, da die Reisenden nicht in der Stadt nächtigten.