Im Mordprozess gegen den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius hat das Gericht eine psychiatrische Untersuchung des Angeklagten angeordnet. Dabei solle geklärt werden, ob Pistorius wie von einer Expertin angegeben, an einer Angststörung leidet.
Die Äusserungen der von seinen Verteidigern berufenen Psychiaterin könne eine «angemessene Begutachtung» nicht ersetzen, sagte die Vorsitzende Richterin Thokozile Masipa am Mittwoch. Es müsse geklärt werden, ob Pistorius zum Tatzeitpunkt an einer «psychischen Störung litt, die ihn strafrechtlich nicht für seine Tat verantwortlich machte».
Eine von Pistorius‘ Anwälten bestellte Psychiaterin hatte im Prozess ausgesagt, der Sprintstar leide ihrer Ansicht nach an einer Angststörung.
Pistorius muss sich seit Anfang März wegen Mordes vor Gericht verantworten. Er hatte in der Nacht zum Valentinstag vergangenen Jahres seine Freundin Reeva Steenkamp durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen.
Pistorius beteuert, sie für einen Einbrecher gehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass er das Model nach einem Streit tötete.