Gericht spricht Fluggesellschaft Continental in Concorde-Absturz frei

Überraschung im Berufungsprozess um den Absturz des Überschallflugzeugs Concorde vor 12 Jahren in Paris: Ein Berufungsgericht in Versailles sprach am Donnerstag die US-Fluggesellschaft Continental und zwei ihrer Angestellten von der Verantwortung für die Katastrophe mit 113 Toten frei.

Die Concorde kurz nach dem Start (Bild: Toshihiko Sato/AP/Archiv) (Bild: sda)

Überraschung im Berufungsprozess um den Absturz des Überschallflugzeugs Concorde vor 12 Jahren in Paris: Ein Berufungsgericht in Versailles sprach am Donnerstag die US-Fluggesellschaft Continental und zwei ihrer Angestellten von der Verantwortung für die Katastrophe mit 113 Toten frei.

Die mittlerweile zum Unternehmen United Continental fusionierte Airline muss lediglich eine Million Euro Schadenersatz an die Concorde-Eigentümerin Air France zahlen. Die französische Airline hatte zivilrechtlich eine Entschädigung für den erlittenen Imageschaden gefordert.

In erster Instanz hatte ein Gericht Continental und einem ihrer Mitarbeiter vor zwei Jahren die Hauptverantwortung für den Absturz zugeschrieben. Continental war zu einer Geldstrafe von 200’000 Euro, der Mitarbeiter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Fataler Pneuplatzer

Die Richter folgten bereits damals der These, dass die Concorde am 25. Juli 2000 beim Start auf dem Pariser Flughafens Roissy Charles-de-Gaulle über eine Titan-Lamelle gerollt war, die von einer Continental-Maschine abgefallen war.

Dabei platzte ein Reifen der Concorde und Gummiteile beschädigten das Flugzeug. Keine zwei Minuten nach dem Abheben krachte die Air-France-Maschine in das Hotel am Flughafen.

Beim Absturz des Überschalljets waren insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter 97 Deutsche. Sie wollten nach New York fliegen, um dort eine Kreuzfahrt zu beginnen. Vier der 113 Opfer starben in dem Hotel, in das die Maschine stürzte.

Die Continental-Anwälte hatten im Berufungsverfahren argumentiert, dass die Concorde bereits gebrannt haben könnte, bevor sie über das Metallteil fuhr. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Erhöhung der Geldstrafe auf den Maximalbetrag von 225’000 Euro gefordert.

Von Anfälligkeit des Flugzeuigs gewusst

Sie wollte zudem, dass ein Mitarbeiter der Zivilluftfahrtbehörde DGAC zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wird. Er soll von der Anfälligkeit des Flugzeugs gewusst haben und nicht genügend vor den Risiken gewarnt haben.

Das Berufungsgericht hielt diese These für glaubwürdig, lehnte aber eine strafrechtlich Verurteilung aber ab. Es gebe keinen sicheren Kausalzusammenhang zwischen seiner Fahrlässigkeit und dem Unglück.

Schnell, laut und teuer

Die Concorde war das einzige Überschallflugzeug der zivilen Luftfahrt im Dauereinsatz. Das russische Pendant Tu-144 wurde nach wenigen Monaten eingemottet. Eine Reise mit der von British Airways und Air France eingesetzten Maschine konnten sich aber nur wenige leisten. Ein Trip von London nach New York kostete mehr als 12’000 Franken.

Etwa 100 Passagiere plus Besatzung fanden in dem silbernen Flieger Platz, der mit mehr als zweifacher Schallgeschwindigkeit (2200 Stundenkilometer) in dreieinhalb Stunden über den Atlantik düste. Die Geschwindigkeit hatte ihren Preis: Die 25 Meter breite und 62 Meter lange Maschine verbrannte 25’600 Liter Treibstoff in der Stunde.

Königin Elizabeth II., Paul McCartney und Claudia Schiffer nutzten den eleganten Überschallflieger. Nach Schätzungen waren etwa 80 Prozent der Passagiere Geschäftsleute, nur 10 Prozent Prominente und 10 Prozent Fluggäste, die sich einmal so einen Flug leisten wollten.

Nach dem Concorde-Absturz im Jahr 2000 sanken die Passagierzahlen rapide – drei Jahre später stellten die Fluggesellschaften den Betrieb ein.

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