Das Zürcher Obergericht hat Ueli Haldimann, den früheren Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, vom Vorwurf der Ehrverletzung freigesprochen, wie es am Freitag bekanntgab. Dem heute 59-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe einen Kameramann verleumdet.
Die Vorwürfe gehen auf den Oktober 2008 zurück. Haldimann habe als TV-Chefredaktor einen langjährigen Kameramann gegenüber einer Drittperson als „Dreckschleuder“ und „Lügner“ bezeichnet. In einem E-Mail lastete er ihm dann an, er habe zu viele Überstunden aufgeschrieben.
Der Kameramann erhob Klage wegen Verleumdung und verlangte im letzten Januar vor Bezirksgericht Zürich neben einem Schmerzensgeld von 500 Franken eine Entschädigung von über 24’000 Franken. Sein Ruf sei durch Haldimann beschädigt worden.
Das Bezirksgericht sprach Haldimann von Schuld und Strafe frei. Auf den Anklagepunkt der Beschimpfung trat das Gericht gar nicht ein, zur üblen Nachrede wegen des E-Mails fand das Gericht, ein Vorsatz sei dem Angeschuldigten nicht nachzuweisen. Es wertete die Formulierung als unglücklich bis frech, jedoch im grossen Kontext der Auseinandersetzung als vertretbar.
Der Kläger legte Berufung ein. Auch die kantonale Strafkammer entlastete in einem schriftlichen Verfahren, wie eine Sprecherin des Obergerichts am Freitag mitteilte. Allerdings gab es eine andere Begründung. Die Oberrichter stuften die Ausführungen Haldimanns als klar ehrverletzend ein. Der Angeschuldigte habe aber ernsthafte Gründe gehabt, die Vorwürfe für wahr zu halten.