Gericht stützt Arbeitszeitreglement der Basler Berufsfeuerwehr

Das umstrittene Arbeitszeitreglement der Basler Berufsfeuerwehr ist rechtens: Das Appellationsgericht hat die Beschwerde von Betroffenen und Gewerkschaften abgewiesen, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) am Dienstag mitteilte.

Das Appellationsgericht hat die Beschwerde abgewiesen. (Bild: Nils Fisch)

Das umstrittene Arbeitszeitreglement der Basler Berufsfeuerwehr ist rechtens: Das Appellationsgericht hat die Beschwerde von Betroffenen und Gewerkschaften abgewiesen, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) am Dienstag mitteilte.

Das im März 2012 durch die Regierung erlassene Reglement war bei Betroffenen schon im Vorfeld auf starke Widerstände gestossen, bis hin zu einer öffentlichen Protestaktion. Hintergrund sind Unterbestände, wegen derer sich Überstunden angesammelt hatten. Anlass zur Reglementsrevision war der Ausbau auf fünf Ferienwochen beim Kanton.

JSD-Vorsteher Baschi Dürr verspricht gemäss Mitteilung, das Urteil sei «nicht der Abschluss, sondern bildet erst die Grundlage der sozialpartnerschaftlichen Gespräche». Die kritisierten Punkte würden geprüft. Dürr habe sich am Dienstagmorgen mit Rettungs-Chef Dominik Walliser bei der Feuerwehr vor der Mannschaft geäussert.

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