Ein Berufungsgericht in Melun hat dem Rathaus der bei Paris gelegenen Kleinstadt verboten, auf seinem Gelände eine Weihnachtskrippe aufzustellen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass es sich bei der Krippe um ein «religiöses Wahrzeichen» handle.
In einem öffentlichen Gebäude habe dies deshalb keinen Platz, wie die Stadtbehörden am Freitag über den Gerichtsentscheid informierten. Das Gericht reagierte auf eine Klage eines Freidenker-Verbands, der Ende 2012 eine Beschwerde gegen das Rathaus wegen «Kompetenzüberschreitung» eingereicht hatte.
Der konservative Stadtpräsident Gérard Millet der Republikaner-Partei hatte sich seit Jahren geweigert, der Forderung nach einem Verzicht auf eine Weihnachtskrippe im Hof des Rathauses der rund 40’000 Einwohner zählenden Stadt südlich von Paris nachzukommen.
Ende 2014 hatte das Verwaltungsgericht Melun seine Zustimmung für das Aufstellen der Krippe erteilt. Die Freidenker gingen gegen diese Entscheidung in Berufung, woraufhin das Berufungsgericht ihnen nun Recht gab.
Ein Sprecher der Freidenker sagte, die Justiz habe «endlich eine logische Entscheidung» getroffen und die Weihnachtskrippe als religiöses Symbol anerkannt. «Das ist keine Folklore und es geht dabei um den Laizismus und die Neutralität der öffentlichen Dienste», sagte der Sprecher.
Krippe wenn nötig erklären
Frankreichs laizistische Verfassung sieht eine strikte Trennung von Kirche und Staat vor und verbietet daher religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen. Der Bürochef des Stadtpräsidenten von Melun, Dominique Mathiot, sagte hingegen, er sei «überrascht» über die Entscheidung des Berufungsgerichtes. Das Rathaus strebe nun an, den Fall vor den Staatsrat zu bringen.
Sollte die Krippe weiterhin verboten bleiben, würden stattdessen Schilder aufgestellt, auf denen der nicht-religiöse Charakter der Krippe erklärt werde. Diese sei schlicht Teil der Weihnachtskultur und stehe überdies im hinteren Bereich des Rathauses in einem sogenannten Weihnachtsdorf zwischen Eisbär- und Pinguinfiguren, sagte Mathiot.
Ganz anders als in Melun entschied ein Berufungsgericht im westfranzösischen Nantes. Es kippte vor wenigen Tagen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, wonach auch im dortigen Rathaus keine Krippe aufgestellt werden dürfe.
Dem Berufungsgericht zufolge sind in der Krippe mit Maria, Josef und Jesus und den anderen Figuren zwar religiöse Elemente enthalten, die jedoch «im Zusammenhang mit einer Tradition zur Vorbereitung des Familienfestes Weihnachten» zu begreifen seien.