Ein Jahr nach der «Sewol»-Schiffskatastrophe mit mehr als 300 Toten hat ein Berufungsgericht in Südkorea den Kapitän wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Landgericht in Kwangju ging damit am Dienstag über das Urteil der ersten Instanz vom November hinaus. Damals wurde gegen den Kapitän Lee Jun Seok wegen grober Fahrlässigkeit noch eine Haftstrafe von 36 Jahren verhängt. Besonders die Familien der Opfer kritisierten das Urteil damals als zu milde.
Zum Abschluss des Prozesses warf der Richter dem Kapitän vor, den Tod der Passagiere in Kauf genommen zu haben. Der 70-jährige Lee habe die Passagiere angewiesen, auf dem Schiff zu bleiben, während er sich selbst als einer der Ersten gerettet habe, wurde er von der nationalen Nachrichtenagentur Yonhap zitiert.
«Der Kapitän beendete das Leben von Schülern vorzeitig und hinterliess bei den Eltern lebenslange seelische Wunden.» Die Staatsanwaltschaft hatte – ebenso wie zahlreiche Familien der Opfer – die Todesstrafe gefordert.
Schiff war überladen
Offiziell kamen 295 Menschen beim Untergang der «Sewol» vor der Südwestküste des Landes am 16. April 2014 ums Leben, 9 gelten als vermisst. Die meisten Opfer waren Schüler auf einem Ausflug. An Bord befanden sich 476 Menschen, als die Auto- und Personenfähre kenterte. Wie Ermittler später herausfanden, war das Schiff überladen.
Lee hatte sich während des Hauptverfahrens dafür entschuldigt, das Schiff vorzeitig verlassen zu haben. Er habe jedoch nicht gewusst, dass sein Verhalten zu so vielen Toten führen würde. Weitere 14 Besatzungsmitgliedern waren im November zu Haftstrafen zwischen fünf und 30 Jahren verurteilt worden. Das Berufungsgericht verringerte jetzt die Dauer der Strafen auf 18 Monate bis zwölf Jahre.
Die Regierung, die wegen des Unglücks stark unter Druck gekommen war, beschloss vor kurzem die Bergung des Wracks. Die Kosten für das Vorhaben werden auf umgerechnet mehr als 100 Millionen Franken geschätzt. Insbesondere die betroffenen Familien hatten den Behörden vorgeworfen, nicht genug für die Rettung der Insassen getan zu haben.