Uli Hoeness ist für seine millionenschwere Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München in sieben Fällen schuldig. Seine Verteidiger kündigten Revision an.
Vorerst bleibt der 62-Jährige zwar frei – wie ein Damoklesschwert hängt nun aber über ihm die Frage, ob der Bundesgerichtshof seine Revision zulässt oder ob er doch inhaftiert wird. Der Haftbefehl aus dem Frühjahr 2013 bleibt weiter gegen eine Millionen-Kaution ausgesetzt.
Der Prozess drehte sich vom ersten Verhandlungstag bis zu den Plädoyers um die Frage, ob die von Hoeness am 17. Januar 2013 eingereichte Selbstanzeige gültig und damit strafbefreiend ist.
Das ist sie nicht, sagte Richter Rupert Heindl unmissverständlich: «Es ist keine missglückte Selbstanzeige, sondern eine unzureichende Selbstanzeige.» Ein Freispruch sei zu keinem Zeitpunkt zu erwarten gewesen. Für das Gericht war es allerdings kein besonders schwerer Fall der Hinterziehung, dann wäre die Strafe höher ausgefallen.
An Hoeness gewandt sagte der Richter: «Sie hatten viele Jahre Zeit, Ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Sie haben es nicht getan, sondern, wie Sie selbst eingeräumt haben, auf Zeit gespielt.» Am Ende sei Hoeness «getrieben worden von Angst vor Entdeckung».
Gericht erhöht Betrag nochmals
Hoeness hat dem Fiskus mit seinem Konto bei der Schweizer Bank Vontobel mindestens 28,5 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Diese neue, nochmals um mehr als eine Million Euro höhere Summe begründete der Richter mit dem Solidaritätszuschlag.
Inklusive Zinsen wird Hoeness aber wohl noch viel mehr Geld an die Staatskasse zahlen müssen. In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen.
Hoeness verliess nach der Urteilsbegründung wortlos den Gerichtssaal. Sein Anwalt blickte derweil schon auf die nächste Instanz, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. «Die Verteidigung wird das Urteil anfechten mit dem Mittel der Revision. Entscheidend ist, wie mit einer solch nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist», sagte der Anwalt Hanns Feigen.
Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung von Staatsanwalt Achim von Engel, der wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Die Staatsanwaltschaft hielt noch offen, ob sie das Urteil ebenfalls anfechten wollte.
Urteil erschüttert FC Bayern
Der FC Bayern gab zunächst keine Stellungnahme ab. Der deutsche Rekordmeister kündigte an, dass Präsidium, Verwaltungsbeirat und Aufsichtsrat «kurzfristig zu Beratungen zusammenkommen» würden. Die Öffentlichkeit solle «zeitnah» – aber nicht vor Freitag – über die Ergebnisse informiert werden, hiess es in einer Mitteilung des Clubs.
Vor dem Münchner Justizpalast protestieren mehrere Dutzend Bayern-Fans gegen das Urteil. Hoeness ist seit Jahrzehnten das Gesicht des Vereins.
Als Spieler, Manager, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fussball-Club. Der seit 2009 als Präsident amtierende Hoeness hatte auf der Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die «Vertrauensfrage» zu stellen.