Die Deutsche Telekom hat in einem Mammut-Prozess von 17’000 Kleinanlegern gegen den Konzern einen Erfolg errungen. Das Unternehmen habe in den Unterlagen zu seinem dritten Börsengang im Sommer 2000 „keinen Prospektfehler“ gemacht, sagte Richterin Birgitta Schier-Ammann am Mittwoch am Oberlandesgericht Frankfurt.
Der Entscheid sei jedoch noch nicht rechtskräftig, es könne noch Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Der Rechtsanwalt der Kleinaktionäre hatte im Vorfeld bereits angekündigt, mit aller Wahrscheinlichkeit Rechtsbeschwerde am Bundesgerichtshof einzulegen.
In dem Rechtsstreit hatten die Aktionäre der Telekom vorgeworfen, im Prospekt zum dritten Börsengang im Jahr 2000 nicht ausreichend über wirtschaftliche Risiken für den Konzern informiert zu haben. Der Konzern war durch den Kauf des Mobilfunkunternehmens Voicestream im Sommer 2000 in den US-Markt eingestiegen. Das US-Geschäft macht der Telekom bis heute massive finanzielle Probleme und drückt auf den Kurs der Telekom-Aktie.