Die Kunstinstallation von drei Buswracks vor der Dresdner Frauenkirche muss nicht abgebaut werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht am Mittwoch in der sächsischen Hauptstadt und wies damit den Eilantrag eines Bürgers gegen die Kunstinstallation «Monument» ab.
Der Mann könne nicht geltend machen, dass die von der Stadt erteilte Erlaubnis zur Aufstellung des Kunstwerks ihn in seinen eigenen Rechten verletze, heisst es in dem Beschluss.
Das Kunstprojekt des Deutschsyrers Manaf Halbouni mit den drei senkrecht stehenden Buswracks erinnert an das zerstörte Aleppo und ein Bild aus der syrischen Stadt, das im März 2015 um die Welt ging. Im Ostteil der Stadt hatten damals Zivilisten Buswracks wie eine Mauer zum Schutz vor Scharfschützen aufgerichtet. Die Aktion steht im Zusammenhang mit dem Dresdner Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkriegs und an die Zerstörung der Stadt durch alliierte Bomber am 13. Februar 1945.
Der Kläger empfand es mit Blick auf die Dresdner Opfer von 1945 dem Gericht zufolge als «unangemessen und respektlos», die Installation vor der Dresdner Frauenkirche aufzustellen. Das Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkriegs werde provokativ mit der aktuellen Situation in Aleppo vermischt.
Die AfD und die fremdenfeindliche Pegida-Bewegung, die seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Strasse geht und Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien macht, hatten die Kunstaktion bereits im Vorfeld kritisiert und unter anderem als «Missbrauch der Kunstfreiheit», «Schrottplatz» und «Schande» bezeichnet.
Die Richter führten in ihrem Beschluss nun auch aus, dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die einen Bürger beim Betrachten eines Kunstwerks davor schützt, «dass dieses bei ihm keinerlei anstössige Wertung erregt». Auch gebe es keinen Rechtssatz, der die Interessen eines Bürgers an einer bestimmten Verwendung staatlicher Steuereinnahmen schützt.