Der italo-ägyptische Geschäftsmann Youssef Nada hat seinen Streit mit der Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen. Laut Gericht wurde sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und sein Anspruch auf wirksame Beschwerde verletzt.
Youssef Nada, die Al Taqwa Bank und seine weiteren Firmen waren 2001 vom Sanktionenausschuss der UNO auf die Liste der Personen gesetzt worden, die mit den Taliban, Osama Bin Laden oder Al-Kaida in Verbindung stehen sollen. In der Folge wurde auch die Schweizer Liste in der Taliban-Verordnung um Nada und seine Firmen ergänzt.
Da für aufgelistete Personen eine Ein- und Durchreisesperre für die Schweiz gilt, wurde der 81-jährige Nada an seinem Wohnort in der italienischen Enklave Campione im Tessin ab 2001 praktisch unter Hausarrest gestellt. 2005 ersuchte er um Streichung von der Liste, nachdem die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen ihn eingestellt hatte.
Das Bundesgericht beschied ihm 2007, dass der Sanktionenbeschluss des Sicherheitsrates für die UNO-Mitgliedstaaten verbindlich und eine Streichung von der Schweizer Terror-Liste damit nicht möglich sei. Erst 2009 wurde Nada dann auf der Terrorliste der UNO und anschliessend auch auf der Schweizer Liste gelöscht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat auf Nadas Beschwerde hin am Mittwoch nun festgestellt, dass die Schweiz sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie den Anspruch auf Zugang zu einer effektiven Beschwerdemöglichkeit verletzt hat. Das Gericht hat Nada 30’000 Entschädigung zugesprochen.