Internetportale können für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals in einem solchen Fall die Klage eines grossen Internet-Nachrichtenportals in Estland zurückgewiesen.
Estnische Gerichte hatten die Muttergesellschaft des Portals, Delfi AS, 2008 wegen beleidigender Kommentare zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil schloss sich der EGMR an. Entsprechend müssen sich Internetportale auch in anderen Ländern darauf gefasst machen, für bösartige oder diffamierende Kommentare ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Estnische Leser hatten mit Beleidigungen, drohenden und wütenden Sprüchen auf Berichte über Fährrouten zu Inseln reagiert. Sie empörten sich darüber, dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe die Anlage preisgünstigerer Autostrecken über das Eis verzögere. Der Fährschiff-Betreiber hatte erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare geklagt.
Es wäre für den Fährschiff-Betreiber kaum möglich gewesen, Klage gegen die Verfasser der beleidigenden Kommentare zu erheben, da sie sich nicht registrieren mussten und anonym bleiben konnten, befand der EGMR. Daher sei Delfi rechtlich verantwortlich für die Kommentare.
Eine solche Entscheidung sei auch «vernünftig», weil das Portal die veröffentliche Meinung kommerziell nutzen konnte. Gegen das Urteil des EGMR kann Berufung eingelegt werden.