Weil der Geschäftsführer einer Firma einen Projektleiter im Bundesamt für Umwelt (BAFU) nachweislich bestochen hat, erliess die Bundesanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn. Er wurde wegen Bestechung und der Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung verurteilt.
Dies vermeldete am Mittwoch die «Berner Zeitung» unter Berufung auf den Strafbefehl vom 3. Juli, den auch die Nachrichtenagentur sda einsehen konnte. Laut der Zeitung handelt es sich bei dem Mann um den Geschäftsführer einer Personalfirma. Diese stellte dem BAFU einen IT-Mitarbeiter zur Verfügung – auf Stundenbasis.
Im Gegenzug für das Zustandekommen der Personalverträge soll der Mann dem zuständigen Informatik-Projektleiter im BAFU «Provisionen» in Höhe von rund 12’700 Franken auf dessen privates Konto überwiesen haben, obwohl ihm diese nicht zustanden. Die Überweisungen wurden laut Strafbefehl zwischen April und Dezember 2009 getätigt.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Geschäftsführer wegen dieser Straftaten zu einer Busse von 21’600 Franken (80 Tagessätze à 270 Franken). Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit 2010 wegen ungetreuer Amtsführung im BAFU. Das Verfahren richtet sich gegen fünf weitere Personen, davon einen ehemaligen BAFU-Mitarbeiter und vier externe Personen.
Unter anderem wegen dieser Strafuntersuchung stoppte das BAFU 2012 ein millionenschweres Informatikprojekt. Der Verlust soll 6,1 Millionen Franken betragen haben. Das BAFU trennte sich darauf vom zuständigen Informatikleiter.