Gesetzesgültigkeit mit Gesetzesänderung verlängern

Das Solothurner Einführungsgesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht bleibt ein weiteres Jahr bis Ende 2017 in Kraft. Dafür musste der Kantonsrat am Mittwoch das Gesetz selber noch einmal abändern.

Das Solothurner Einführungsgesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht bleibt ein weiteres Jahr bis Ende 2017 in Kraft. Dafür musste der Kantonsrat am Mittwoch das Gesetz selber noch einmal abändern.

Die Kantone Solothurn und Aargau haben vor, im Bereich der Aufsicht über Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der Stiftungen zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit erweist sich nun aber als zeitaufwändiger als ursprünglich gedacht.

Die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage eines Staatsvertrages sowie die Umsetzung dieser Änderungen bis Ende 2016 sind nicht möglich. Einer der Gründe ist, dass die Vorlage den politischen Prozess in zwei Kantonen durchlaufen muss.

Eine Umsetzung per 1. Januar 2018 scheint gemäss Solothurner Regierung nun realistisch, falls die Parlamente beider Kantone dem auf dieser Basis ausformulierten Staatsvertrag zustimmen.

Schon einmal um ein Jahr verlängert

Der Solothurner Kantonsrat hatte 2014 beschlossen, dass das Einführungsgesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht am 1. Januar 2016 ausser Kraft tritt. Dem Regierungsrat wurde jedoch die Kompetenz erteilt, diese Frist im Notfall um ein Jahr aufzuschieben, was dann auch geschah.

Eine weitere Verlängerung ist nur noch durch eine entsprechende Änderung im Gesetz selber möglich. Dieser stimmte das Solothurner Kantonsparlament am Mittwoch mit 89 zu 0 Stimmen zu.

Als «Anfang vom Ende eines Trauerspiels» bezeichnete Kantonsrat Markus Grütter (FDP) das Geschäft. Die Fraktionen waren etwas gnädiger. Sie äusserten die Hoffnung, dass die Verhandlungen mit dem Kanton Aargau nun innert nützlicher Frist abgeschlossen werden.

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