Gesetzesrevision bringt Entlastung für Baselbieter Gebergemeinden

Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) will das seit 2010 geltende Finanzausgleichsgesetz revidieren. Damit sollen die Gebergemeinden entlastet werden. Diese mussten nach der letzten Revision unerwartet hohe Beiträge abliefern, wogegen sie aufbegehrten.

Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) will das seit 2010 geltende Finanzausgleichsgesetz revidieren. Damit sollen die Gebergemeinden entlastet werden. Diese mussten nach der letzten Revision unerwartet hohe Beiträge abliefern, wogegen sie aufbegehrten.

Mit einer Initiative verlangten sieben Gebergemeinden eine erneute Revision des Finanzausgleichsgesetzes. Das am Freitag präsentierte Gesetz ist der Gegenvorschlag zu diesem Begehren. Für Finanzdirektor Lauber ist der neue Finanzausgleich ein guter Kompromiss.

Die Teilrevision erfüllt die wichtigsten Forderungen der Initiative. Dabei bleibt die Kostenneutralität zwischen den Gemeinden und dem Kanton gewahrt. 58 Gemeinden werden aber künftig stärker belastet.

Die Vorlage sieht vor, bei den Gebergemeinden den Abschöpfungssatz auf 15 Prozent (bisher 17 Prozent) festzulegen. Im heutigen System variiert die Höhe des Abschöpfungssatzes, was bei den Gebergemeinden zu Unsicherheiten bei der Budgetierung führte.

Zudem wird die Grenzabschöpfung von 80 auf 60 Prozent gesenkt. Damit steige der Anreiz für weniger finanzstarke Gebergemeinden, ihre Steuerkraft zu verbessern, heisst es in der Vorlage an den Landrat. Von einem Franken zusätzlicher Steuerkraft dürfen sie künftig 40 Rappen behalten, bisher waren es nur 20 Rappen.

Übergangslösung bis 2019

Bei den Empfängergemeinden wird der Ressourcenausgleich entsprechend gekürzt. Empfängergemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Steuerfuss werden aber nicht mehr bestraft.

Eine weitere Forderung der Gebergemeinden – die Streichung der Zusatzbeiträge – wird ebenfalls erfüllt. Diese Zusatzbeiträge seien verantwortlich dafür, dass der bisherige Finanzausgleich Fehlanreize beinhaltet habe, heisst es. Die Abschaffung erfolge jedoch nicht ersatzlos; sie werde abgefedert.

Die Abfederung sieht vor, dass ländliche Gemeinden bei den geographisch bedingten Mehrkosten in der Bildung eine zusätzliche Abgeltung erhalten. Diese orientiert sich an der Bevölkerungsdichte und an der Distanz zum nächsten Sekundarschulhaus.

Das neue System soll nicht sofort, sondern schrittweise ab 2016 bis 2019 eingeführt werden. Mit Übergangsbeiträgen wird die Ablösung des alten Finanzausgleichs zum neuen Mechanismus abgefedert. Die Vorlage wird nun in die Vernehmlassung geschickt.

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