Gesuche bei Solothurner Ausgleichskasse stapeln sich noch immer

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) bleibt bei der Verarbeitung der Gesuche für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Rückstand. Derzeit sind 1000 Neuanmeldungen und 140 Einsprachen pendent. AKSO verspricht, den Berg unerledigter Arbeiten abzutragen.

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) bleibt bei der Verarbeitung der Gesuche für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Rückstand. Derzeit sind 1000 Neuanmeldungen und 140 Einsprachen pendent. AKSO verspricht, den Berg unerledigter Arbeiten abzutragen.

Bei der erstmaligen Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie bei den Einspracheentscheiden sei weiterhin mit längeren Wartezeiten zu rechnen, teilte AKSO am Mittwoch mit.

In diesem Jahr werde es über 1900 Neuanmeldungen und über 34‘000 zu verarbeitenden Vergütungen von Krankheitskosten geben. Der Trend der ansteigenden Anzahl von Gesuchen um Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sei ungebrochen.

Die Zahl der Personen, die zur Existenzsicherung auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, hat sich laut AKSO in den letzten zehn Jahren um mehr als 40 Prozent erhöht. Dies stelle die Vollzugsstellen und die Politik vor Herausforderungen.

Zwei Monate als Ziel

Die AKSO will nach eigenen Angaben 80 Prozent der Neuanmeldungen innert zwei Monaten beurteilen können. Die angestrebte Stabilisierung verzögert sich nach Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Anstalt weiter bis ins Jahr 2015.

Beim Abtragen des Pendenzenberges würden diejenigen Gesuche vorgezogen, die beim Ausbleiben eines Entscheides der Ergänzungsleistungen unweigerlich zu Neuanmeldungen bei der Sozialhilfe führen würden.

Bereits im Herbst 2012 hatte die Ausgleichskasse über massive Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche berichtet. Als Ursachen nannte die Anstalt die Einführung eines neuen elektronischen Fallverarbeitungssystems sowie Absenzen von Mitarbeitenden wegen Krankheit und Mutterschaft.

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