Die Kantone sollen die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzte weiterhin beschränken können. Das will die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK). Nach dem Nein zu einer dauerhaften Lösung hat sie sich für eine Verlängerung der geltenden Regelung ausgesprochen.
Mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die SGK eine Kommissionsinitiative beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese verlangt, dass die geltende Regelung um drei Jahre verlängert wird.
Die Verlängerung soll in Form eines dringenden Bundesgesetzes erlassen werden. Stimmt die Gesundheitskommission des Ständerates zu, kann die Nationalratskommission eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
Die Zeit drängt: Wird das Gesetz nicht bis im Sommer verabschiedet, können die Kantone ab Juli die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzte nicht mehr beschränken. Heute können sie diese von einem Bedürfnis abhängig machen. Das soll den Zustrom von Spezialisten aus dem Ausland eindämmen. Für Ärzte, die mindestens drei Jahre an einem Schweizer Spital gearbeitet haben, ist kein Bedürfnisnachweis nötig.
Nein zu dauerhafter Lösung
Der Bundesrat wollte diese Regelung unbefristet ins Gesetz schreiben. Der Nationalrat versenkte die Vorlage aber in der Wintersession. Durchgesetzt hatte sich die neue Mehrheit von SVP und FDP. Gesundheitsminister Alain Berset warnte umgehend vor steigenden Krankenkassenprämien: Es sei mit einem namhaften Zustrom von Spezialisten zu rechnen, was die Gesundheitskosten und damit die Prämien in die Höhe treiben werde.
Das möchte nun auch die Gesundheitskommission des Nationalrates verhindern. Längerfristig strebt die Mehrheit aber eine andere Lösung an. Die befristete Regelung habe deshalb Zustimmung gefunden, weil die Kommission auch einer Motion für eine Neuausrichtung zugestimmt habe, heisst es in der Mitteilung.
Kommission will verschiedene Varianten
Mit der Motion will die SGK den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2016 Gesetzesvorschläge für drei verschiedene Wege vorzulegen: Erstens eine Steuerung durch die Kantone, zweitens Preisflexibilität für medizinische Leistungen mit regionalen und nach Qualität abgestuften Preisen und drittens eine Lockerung des Vertragszwangs.
Berset hat sich jüngst in einem Interview bereit gezeigt, über Alternativen zur heutigen Regelung zu diskutieren, äusserte sich aber skeptisch zu den Vorschlägen. Zur Lockerung des Vertragszwangs sagte er etwa, niemand habe bisher aufgezeigt, wie diese Lösung mehrheitsfähig sein könnte.